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Berlin: 19-jähriger Islamist wegen Planung von Anschlag in Deutschland verurteilt
Unter anderem wegen der Planung eines Anschlags in Deutschland und der Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist ein 19-Jähriger in Berlin zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach ihn am Freitag unter anderem der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger tschetschenischer Abstammung spätestens im Februar 2025 beschlossen hatte, einen Anschlag zu verüben. Dafür beschaffte er sich Anleitungen zur chemischen Herstellung von Sprengstoffen sowie zur Ausführung von Anschlägen. Weil er jedoch zu dem Ergebnis kam, dass die erforderlichen Komponenten nicht frei verkäuflich waren, ließ er von dem Plan wieder ab, wie der Vorsitzende Richter Gregor Herb dem Sprecher zufolge in seiner Urteilsbegründung ausführte.
Bereits zuvor hatte sich der zur Tatzeit 18-Jährige, der in Österreich geboren wurde und nach zahlreichen Wohnortswechseln mit seiner Mutter, seinen beiden Brüdern und seiner Schwester in einer Potsdamer Geflüchtetenunterkunft lebte, nach Überzeugung des Gerichts radikalisiert. Laut Senat übersetzte er Propagandamittel für den IS in die russische und tschetschenische Sprache und bereitete seine Ausreise aus Deutschland vor, um sich in Afghanistan dem IS als Kämpfer anzuschließen.
Der 19-Jährige räumte zu Beginn des Prozesses in einer Erklärung ein, sich dem IS zugewandt und radikalisiert zu haben. Grund sei eine tiefe persönliche Krise gewesen, die mit Orientierungs- und Perspektivlosigkeit einher ging. Während eines mehrmonatigen Besuchs bei seinem Vater in Tschetschenien habe er sich aus Wut auf Russland dem IS zugewandt. Dass er tatsächlich einen Anschlag geplant hatte, bestritt er. Es sei ihm lediglich um Anerkennung und Vertrauen anderer IS-Anhänger gegangen.
Der Senat habe sich zu einer Jugendstrafe entschieden, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch heranwachsend gewesen sei und bei ihm Reifeverzögerungen festgestellt worden seien, erklärte Herb dem Sprecher zufolge. Es handle sich aber um "schwerwiegende Taten, die von einer hohen Empathielosigkeit sowie einer Verinnerlichung der Ziele des IS zeugten", betonte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
M.Ouellet--BTB