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Pillen für Darknet und Schmutz in Labor: Apotheke in Rheinland-Pfalz muss schließen
Ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz soll rezeptpflichtige Medikamente an jemanden verkauft haben in dem Wissen, dass dieser sie illegal über das Darknet weiterverkaufte. Außerdem wurden in der Apotheke "katastrophale hygienische Zustände" festgestellt, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag mitteilte. Es bestätigte darum, dass die Apotheke sofort den Betrieb einstellen muss.
Gegen den Mann läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat den Verdacht, dass er mehr als zwei Jahre lang verschreibungspflichtige Schmerzmittel, Schlafmittel, Beruhigungsmittel und Psychopharmaka verkaufte, ohne dass dafür ärztliche Rezepte vorgelegt wurden.
Er soll gewusst haben, dass der Käufer die Mittel illegal im Internet weiterverkaufte. Ihm habe auch klar sein müssen, dass diese Medikamente leicht abhängig machen können und teilweise als sogenannte K.O.-Tropfen bei Vergewaltigungen eingesetzt werden.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung kontrollierte die Apotheke mehrmals und fand schwere Hygieneprobleme. So seien das Labor und der Rezepturarbeitsplatz stark verschmutzt gewesen. Die Herstellung von Arzneimitteln sei nicht genau dokumentiert worden. Teilweise sei nicht nachvollziehbar gewesen, welche Ausgangsstoffe verwendet und ob diese ordnungsgemäß gelagert oder auf ihre Qualität geprüft wurden.
Das Landesamt widerrief die Betriebserlaubnis und ordnete an, dass die Apotheke den Betrieb sofort einstellen muss. Zwar seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, es gebe aber erdrückende Verdachtsmomente. Unter anderem gestand den Angaben zufolge der mutmaßliche Käufer, gegen den ebenfalls ermittelt wird. Er habe angegeben, dass der Apotheker vom Weiterverkauf im Darknet gewusst und keine Rezepte verlangt habe.
Der Apotheker wandte sich mit einem Eilantrag an das Gericht, um zu erreichen, dass er vorerst weiterarbeiten kann. Damit hatte er aber nun keinen Erfolg. Gegen den Beschluss kann er noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegen.
M.Ouellet--BTB