-
"Chance genutzt": Kössler überzeugt den Bundestrainer
-
Trump ernennt Kommentatorin Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Kompany: Musiala wird wieder "glücklich Fußball spielen"
-
Tor gegen BVB: Füllkrug kann sich Jubel "nicht verkneifen"
-
"Lebensbedrohlicher" Sturm: Hurrikan "Isaias" in Florida auf Land getroffen
-
Trump kritisiert Friedensnobelpreis für Pillay als "schändlich"
-
Hoppermann: Bei CDU-Präsidiumsklausur Aufarbeitung der jüngsten Wahldebakel
-
Drei Männer wegen Mordes an drei Surf-Touristen in Mexiko schuldig gesprochen
-
Schweres Erdbeben in Panama: Staatschef spricht von "großer Katastrophe"
-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
Früher Kindergeld für Zuwanderer aus anderen EU-Staaten
Deutschland darf Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht generell vom Kindergeldbezug ausschließen. Das entschied am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Für den Anspruch auf Kindergeld reicht es danach aus, dass EU-Ausländer sich dauerhaft hier niederlassen wollen. (Az: C‑411/20)
EU-Bürger können sich bis zu drei Monate in jedem anderen EU-Staat aufhalten, um dort Arbeit zu suchen. Ein Pass eines EU-Staats reicht als Aufenthaltsberechtigung aus. Nach deutschem Recht haben diese Menschen während dieser drei Monate keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Anspruch auf Kindergeld besteht seit Juli 2019 erst dann, wenn die Eltern in Deutschland Erwerbseinkünfte beziehen.
Im Streitfall hatte eine Frau aus Bulgarien noch kein Erwerbseinkommen, beantragte aber dennoch Kindergeld. Die Familienkasse verweigerte dies, das Finanzgericht Bremen legte den Streit dem EuGH vor.
Der pochte nun auf eine Gleichbehandlung ausländischer EU-Bürger mit Inländern. Eine Ausnahme sei nach EU-Recht nur für die Sozialhilfe vorgesehen. Das Kindergeld sei aber keine Sozialhilfeleistung. Denn es diene nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten.
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung beim Kindergeld besteht nach dem Luxemburger Urteil allerdings erst dann, wenn EU-Bürger hier ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" begründet haben, sich also auf Dauer in Deutschland niederlassen wollen. Ein nur vorübergehender Aufenthalt reiche nicht aus.
Die Ungleichbehandlung hatte schon das Finanzgericht Bremen darin gesehen, dass Deutsche nach ihrer Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt sofort Kindergeld bekommen, auch wenn sie zunächst noch keine Erwerbseinkünfte haben. Daher könnte Deutschland die Ungleichbehandlung wohl auch dadurch beseitigen, dass auch Deutsche nach einem Auslandsaufenthalt das Kindergeld nicht bedingungslos bekommen.
D.Schneider--BTB