-
Saudi-Arabien: Ein Mensch bei Angriff auf Flughafen von Riad getötet
-
Bill Gates warnt vor Zunahme von KI-gestützten Cyberangriffen
-
Selenskyjs: Russland greift nach Trumps Ankündigung zu Energie-Waffenruhe Energieanlagen an
-
Angriffe auf Flughafen: Reiche muss Rückflug von Konferenz in Riad umplanen
-
Frankreich: EU-Abgeordneter Glucksmann Präsidentschaftskandidat des sozialdemokratischen Lagers
-
Sieg in Liverpool: City trotzt Anfeindungen
-
In Unterzahl: Freiburg springt an die Tabellenspitze
-
Saudi-Arabien: Mehrere Verletzte bei neuem Angriff auf Flughafen von Riad
-
Trump verkündet "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau - Selenskyj überrascht
-
Zehntausende Menschen nehmen an Klimamarsch in Brüssel teil
-
Festnahme in Polen nach möglichem Attentatsversuch auf Regierungschef und Minister
-
Porsche-Pilot Preining zum zweiten Mal DTM-Champion
-
El Mala entscheidet Rheinderby: Blessin-Debüt misslingt
-
BND-Spionageaffäre: Unions-Fraktionsvize fordert lückenlose Aufklärung
-
Zuckersteuer: Neun Landes-Agrarminister der Union richten Protestbrief an Merz
-
Abbas verschiebt Parlamentswahl in Palästinensergebieten auf Herbst 2027
-
Trump meldet "Energie-Waffenruhe" zwischen Russland und der Ukraine
-
Medien: Harry und Meghan planen ersten gemeinsamen Auftritt seit Rückkehr nach Großbritannien
-
Erster Sieg in Singapur: Verstappen vergoldet 250. Grand Prix
-
Linke streitet über Antisemitismus-Vereinbarung - Giffey gegen Rot-Rot-Grün
-
Hertha BSC setzt Siegesserie gegen Fürth fort
-
"Todernst": Warschau alarmiert über Hinweise auf "Attentatsversuch" gegen Tusk
-
Indien: "Kakerlaken"-Bewegung will Proteste trotz Festnahmen fortsetzen
-
Huthis drohen nach tödlichem Angriff auf Flughafen in Riad mit weiteren Attacken
-
CDU will bei Klausurtagung zurück "zu alter Stärke"
-
60. Saisonsieg: Zverev im Achtelfinale von Shanghai
-
Friedenspreisträger Sands kritisiert deutsches Schweigen zu Vorgehen Israels
-
Bartsch weist Kritik an Antisemitismus-Einigung der Berliner Linken zurück
-
Polen meldet Hinweise auf Attentatsversuche gegen Tusk und Verteidigungsminister
-
Vier Tote durch Sturm "Isaias" in den USA - Hurrikan "Simon" steuert auf Mexiko zu
-
Völler öffnet Füllkrug Tür: "Wenn er solche Tore erzielt..."
-
Hoppermann: CDU will bei Klausurtagung "zu alter Stärke zurückfinden"
-
Streit um Diesel-Deal mit Moskau: Trump fordert Selenskyjs Ablösung
-
Neuer Friedenspreisträger Sands kritisiert deutsches Schweigen zu Vorgehen Israels
-
Papst Leo XIV. muss wegen Knotens in der Lunge operiert werden
-
Wahl von AfD-Landtagspräsident: Miersch fordert von CDU Konsequenzen
-
Bericht: Immer mehr junge Menschen von Fettleber betroffen
-
Ministerium: Polen vermutet Attentatsversuche auf Regierungschef und Verteidigungsminister
-
Deutsche-Bank-Chef Sewing kritisiert Tankrabatt
-
Befürchtung des HSV bestätigt: Remberg fällt lange aus
-
Hainer: Neuer "fit wie ein Turnschuh"
-
Ilse Aigner widerspricht Pessimisten: "Unser Land ist kein Problemfall"
-
Anthropics KI-Modell Claude gibt US-Polizei falschen Hinweis zu Mordfall
-
Wegen Sende-Stopps: US-Justizministerium leitet Untersuchung gegen fünf Medien ein
-
Ex-CSU-Chef Seehofer kritisiert Merz: "Massiver Glaubwürdigkeitsverlust"
-
Martín wieder Spitzenreiter - Bezzecchi gewinnt in Indonesien
-
Länder-Unionsfraktionschefs stellen Milliardenhilfen für Berlin infrage
-
Nouripour warnt Berliner Grüne vor Koalition mit der Linkspartei
-
SPD-Fraktionschef Miersch bringt Rentengipfel ins Spiel
-
アレックス・ボディ、CRIFとともに透明性の高い投資と徹底した資金洗浄防止に注力
Russland-Sanktionen: Betroffenen Anteilseignern darf Stimmrecht entzogen werden
Als Reaktion auf finanzielle Sanktionen gegen Anteilseigner darf eine Holding ihnen das Stimmrecht entziehen. Das Einfrieren ihrer Gelder hindert sie daran, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Tochtergesellschaft einer russischen Bank. (Az. C-465/24)
Die EU verhängte 2022 Sanktionen gegen die Bank. Die Gelder der Tochter wurden eingefroren. Diese hält knapp 42 Prozent der Anteilszertifikate einer Holdinggesellschaft in den Niederlanden. Die Stiftung, welche die Anteile verwaltet, verwehrte der sanktionierten Firma die Teilnahme die Ausübung ihres Stimmrechts. Diese wandte sich an die niederländischen Gerichte.
Der Obersten Gerichtshof befragte den EuGH. Dieser entschied nun, dass das Einfrieren von Geldern betroffene Anleger kategorisch und ohne weitere Voraussetzungen daran hindert, an einer Hauptversammlung der Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.
In einem zweiten Fall urteilte der EuGH über das Einfrieren von Vermögenswerten eines Unternehmens, das selbst nicht auf der Sanktionsliste steht. Seine Gelder können dem Urteil zufolge dennoch eingefroren werden, wenn es von jemandem kontrolliert wird, der auf der Liste steht.
Die Kontrolle über die wirtschaftlichen Ressourcen wird demnach vermutet, wenn derjenige mindestens 50 Prozent des Kapitals der Gesellschaft hält. Eine solche Auslegung sei notwendig, um das Ziel der Sanktionen zu erreichen, erklärte der EuGH. Betroffene müssten die Maßnahme aber anfechten können.
Im konkreten Fall ging es um einen Belarussen, gegen den Sanktionen verhängt wurden. Zwei litauische Banken froren daraufhin die Vermögenswerte einer litauischen Gesellschaft mit der Begründung ein, dass 50 Prozent ihres Kapitals von dem Belarussen gehalten werde. Das Unternehmen klagte und das Oberste Gericht Litauens befragte den EuGH.
In beiden Fällen entscheiden nun die nationalen Gerichte. Sie sind dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
K.Thomson--BTB