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Ohne Anhörung in Psychiatrie eingewiesen: Richterin in Niedersachsen freigesprochen
Nach der Einweisung mehrerer Menschen in die geschlossene Psychiatrie ohne vorherige Anhörung ist eine ehemalige Betreuungsrichterin in Niedersachsen vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Das Landgericht Stade stellte zwar Verfahrensmängel in der Vorgehensweise der 57-Jährigen fest, aber keinen Vorsatz zur Rechtsbeugung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Urteil fiel am Mittwoch.
Die Frau war vor drei Jahren vom Landgericht Stade zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die damals zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betreuungsrichterin am Amtsgericht Rotenburg in 15 Fällen vorübergehende oder dauerhafte geschlossene Unterbringungen angeordnet hatte, ohne die Betroffenen persönlich anzuhören.
Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies es an eine andere Kammer des Landgerichts Stade zurück. Diese bewertete das Vorgehen nun anders. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in dem neuen Verfahren einen Freispruch für die 57-Jährige beantragt.
H.Seidel--BTB