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Urteil: Keine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage gefälschter Sprachzertifikate
Bei Vorlage von gefälschten Sprachzertifikaten können Ausländer einem Gerichtsurteil zufolge ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage eines nordmazedonischen Staatsangehörigen gegen die nicht erteilte Verlängerung seines Aufenthaltstitels ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in der baden-württembergischen Stadt mitteilte. Er muss das Bundesgebiet nun für ein Jahr verlassen.
Aus Sicht des Gerichts reichte der Mann bei der Ausländerbehörde gefälschte Sprach- und Integrationszertifikate ein, um eine Verlängerung zu erlangen. Dies begründe ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse", befand das Gericht.
Angesichts der ungewöhnlichen Umstände der angeblichen Prüfungen habe der Kläger um die Möglichkeit einer Fälschung gewusst. Schließlich seien die Tests online und ohne Aufsicht sowie ohne mündlichen Teil vorgenommen worden. Auch habe ein Bote die Zertifikate gegen Barzahlung einer Summe in dreistelliger Höhe überbracht, erklärte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.
W.Lapointe--BTB