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Hubig: Gesetzentwurf zum digitalen Gewaltschutz ist fertiggestellt
Der Gesetzesentwurf zum digitalen Gewaltschutz ist Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zufolge fertiggestellt. Der Entwurf befinde sich bereits in der Abstimmung zwischen den Ministerien, teilte Hubig am Sonntagabend in der ARD-Sendung "Caren Miosga" mit. Künftig soll das Herstellen pornografischer Deepfakes ausdrücklich unter Strafe gestellt werden.
Bei anderen, nicht pornografischen Deepfakes soll künftig zumindest das Verbreiten strafbar sein. "Es geht nicht darum, die Meinungsfreiheit im Netz zu beschränken", betonte Hubig. "Sondern darum, das, was wirklich ehrverletzend und erniedrigend ist, unter Strafe zu stellen."
Die Bundesjustizministerin signalisierte zugleich Nachschärfungsbedarf am eigenen Entwurf. Auf die Frage, ob ein Deepfake auch dann strafbar sei, wenn das KI-Wasserzeichen sichtbar oder die Fälschung offensichtlich erkennbar ist, räumte sie ein: "Wir sehen jetzt an der Diskussion, dass es vielleicht noch mal an diesem Punkt nachzuschärfen gilt." Aus ihrer Sicht solle auch ein erkennbar gefälschtes Video strafbar sein. "Das ist uns wichtig", sagte sie.
Parallel kündigte Hubig einen weiteren Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung an, der demnächst ins Kabinett eingebracht werden soll. "Damit kommen wir auch an diese Person ran", sagte sie mit Blick auf Täter hinter anonymen Profilen. Eine Klarnamenpflicht lehnte die Ministerin hingegen ab. Das sei "nicht der richtige Weg".
Die Schauspielerin Collien Fernandes hatte mit Vorwürfen der digitalen sexualisierten Gewalt gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen eine Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen ausgelöst. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.
I.Meyer--BTB