-
"Chance genutzt": Kössler überzeugt den Bundestrainer
-
Trump ernennt Kommentatorin Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Kompany: Musiala wird wieder "glücklich Fußball spielen"
-
Tor gegen BVB: Füllkrug kann sich Jubel "nicht verkneifen"
-
"Lebensbedrohlicher" Sturm: Hurrikan "Isaias" in Florida auf Land getroffen
-
Trump kritisiert Friedensnobelpreis für Pillay als "schändlich"
-
Hoppermann: Bei CDU-Präsidiumsklausur Aufarbeitung der jüngsten Wahldebakel
-
Drei Männer wegen Mordes an drei Surf-Touristen in Mexiko schuldig gesprochen
-
Schweres Erdbeben in Panama: Staatschef spricht von "großer Katastrophe"
-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
Urteil: Kontrolle an deutscher Grenze zu Luxemburg rechtswidrig
Eine Identitätskontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze im Juni 2025 ist laut einem Urteil rechtswidrig gewesen. Die Verlängerung der Grenzkontrollen in diesem Zeitraum verstieß gegen EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Montag mitteilte. Die Bundespolizei könne zwar die Identität eines Menschen feststellen - das gilt aber nur, wenn die Binnengrenzkontrollen innerhalb der EU rechtskonform wiedereingeführt oder verlängert wurden. (Az.: 3 K 650/25.KO).
In dem Fall ging es um die Verlängerung der Kontrollen an der deutsch-luxemburgischen Grenze vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025. Das Bundesinnenministerium hatte die Verlängerung angeordnet, um irreguläre Migration und Schleuserkriminalität zurückzudrängen.
Der Kläger war im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Deutschland gereist. An einem Rastplatz an der Autobahn 8 hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen im Saarland wurde er kontrolliert. Dagegen ging er gerichtlich vor. Mit der Klage wollte er die Feststellung erreichen, dass diese Kontrolle unrechtmäßig war.
Das Verwaltungsgericht gab ihm nun Recht. Der Schengener Grenzkodex erlaubt einem Mitgliedsstaat die Verlängerung oder Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen nur, wenn die innere Sicherheit in diesem Staat ernsthaft bedroht ist, hieß es zur Begründung. Außerdem muss der Mitgliedsstaat, der die Kontrolle wiedereinführt, die anderen EU-Staaten rechtzeitig über die Gründe informieren.
Bei der Frage, ob eine Bedrohung besteht, hat der Mitgliedsstaat einen Beurteilungsspielraum. Diesen habe die Bundesrepublik verletzt, entschieden die Richter. Die Bewertung zur Bedrohung der inneren Sicherheit basierte demnach nicht auf tragfähigen Tatsachen. Es ließe sich nicht beurteilen, ob die Behörden wegen der angegebenen Migrationszahlen voraussichtlich erheblich unter Druck geraten und ob die Verlängerung der Kontrolle verhältnismäßig ist.
Deutschland habe auf einzelne, von ausländischen Staatsangehörigen verübte schwere Gewaltstraftaten hingewiesen. Daraus lässt sich laut der Entscheidung aber nicht auf eine generelle Überforderung der nationalen Behörden schließen. Zudem dokumentierte die Bundesrepublik ihren Entscheidungsvorgang für die Verlängerung der Kontrollen nicht ausreichend, wodurch eine gerichtliche Kontrolle nicht möglich ist.
Schließlich handelt es sich bei der von der Bundesrepublik angenommenen Bedrohungslage nicht um eine plötzliche Entwicklung. Migrationsbewegungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg auf einem gleichbleibenden Niveau sind, genügen dem Verwaltungsgericht zufolge nicht.
Gegen das Urteil kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Auch aktuell gibt es noch Grenzkontrollen, sie wurden zuletzt bis Mitte September dieses Jahres verlängert.
I.Meyer--BTB