Berliner Tageblatt - Länder sehen noch Klärungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz

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Länder sehen noch Klärungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz
Länder sehen noch Klärungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Länder sehen noch Klärungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz

Die Gesundheitsminister der Länder sehen noch Klärungsbedarf bei der Anwendung des künftigen Infektionsschutzgesetzes. Vor den Beratungen der Ressortchefs mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) dem NDR, es müsse geklärt werden, welch Kriterien für eine besondere Infektionslage gelten sollen, bei der dann weitergehende Maßnahmen möglich sind. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) verteidigte die vorgesehenen Regeln für Test- und Maskenpflichten.

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"Das Infektionsschutzgesetz muss ja vor allem funktionieren, wenn es zum Beispiel eine neue Virusvariante gibt, wenn es ein besonders hohes Infektionsgeschehen gibt - es muss auf eine Krise vorbereiten", sagte Behrens im NDR.

Grimm-Benne verteidigte die vorgesehene Regelung, derzufolge die Test- und Maskenpflicht für bestimmte Anlässe entfallen soll, wenn die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. In den Entwurf sei eingeflossen, was die Evaluierung des Expertengremiums ergeben habe, sagte sie im ZDF-Morgenmagazin. Es sei noch einmal deutlich geworden, "dass nach drei Monaten der Impfschutz erheblich nachlässt".

Nun müsse darüber diskutiert werden, wie die geplanten neuen Vorgaben umzusetzen seien. "Keiner verlangt, dass man sich jetzt alle drei Monate neu impfen lässt, aber es wäre dann zum Beispiel ein verhältnismäßiges, gutes Mittel, wenn man dann die Maske tragen würde", sagte die Ministerin.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer unter bestimmten Umständen eine Maskenpflicht für Innenräume erlassen können. Diese soll aber in Freizeiteinrichtungen und der Gastronomie nicht für Menschen gelten, die negativ getestet sind oder vor weniger als drei Monaten genesen sind oder geimpft wurden.

Grimm-Benne hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) inne, die am Dienstagnachmittag virtuell tagen soll. Dabei wollen die Ministerinnen und Minister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über den Entwurf sprechen.

Kritik an der Drei-Monats-Regel kam vom Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Es sei bekannt, dass Impfungen die Ausbreitung des Coronavirus nicht zuverlässig verhinderten, sagte er im Deutschlandfunk. Zudem sei fraglich, wie das überprüft werden soll. "Ich halte das nicht für praxisnah."

Henke rief zudem Bund und Länder zu einem einheitlichen Vorgehen beim Infektionsschutz auf. Er verwies auf die Differenzen innerhalb der Ampel-Koalition, wo es bei der FDP Kritik an dem Entwurf gibt. "Diese öffentlichen Zerwürfnisse führen natürlich dazu, dass die Bevölkerung gar nicht mehr weiß, wo es lang geht."

Die Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund, Susanne Johna, verteidigte den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Der Vorschlag "gibt den Ländern ausreichend Möglichkeiten, adäquat auf das Infektionsgeschehen zu reagieren", sagte Johna der "Rheinischen Post". "Die Länder können regional angepasst Maßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Ich kann nicht verstehen, dass man dieses Konzept schon gleich wieder in Frage stellt."

A.Gasser--BTB