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Justizministerin Hubig will Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt einschränken
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will bei Fällen häuslicher Gewalt das Umgangs- und Sorgerecht einschränken. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe und die Sender RTL und ntv unter Berufung auf den entsprechenden Gesetzentwurf berichteten, muss bei Gewalt gegenüber dem Partner oder der Partnerin künftig damit gerechnet werden, dass auch der Umgang mit den Kindern verboten wird.
"Wer seinen Partner oder seine Partnerin schlägt, muss damit rechnen, dass er auch kein Umgangs- oder Sorgerecht für die Kinder bekommt", sagte Hubig am Montag RTL und ntv. Nicht nur der betroffene Elternteil leide unter häuslicher Gewalt, sondern auch die Kinder, die das mitbekämen. "Das Gesetz ist dafür da, das Kind zu schützen, es geht um das Kindeswohl."
Den Funke-Zeitungen sagte Hubig, Kinder litten ebenfalls, "wenn sie Gewalt in der Familie miterleben". Umgangsrechte dürften außerdem nicht dazu führen, "dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät, vom anderen attackiert zu werden", forderte die SPD-Politikerin. "Wir geben Familiengerichten klarere Regeln an die Hand, schützen gewaltbetroffene Eltern und wollen dazu beitragen, dass Kinder in einem gewaltfreien Umfeld aufwachsen können", sagte sie über den Gesetzentwurf.
Hubig schloss aber eine pauschale Regelung aus - automatisch soll gewalttätig gewordenen Elternteilen das Umgangsrecht also nicht entzogen werden können. Die Familiengerichte sollten vielmehr immer im Einzelfall entscheiden und zum Beispiel das Ausmaß und die Art der Gewalt einbeziehen, ebenso wie die mögliche Wiederholungsgefahr.
L.Janezki--BTB