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Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens
Das Verbot des islamischen Kulturvereins Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtmäßig. Eine Klage des Vereins gegen die Verbotsverfügung des Landesinnenministeriums wurde abgewiesen, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er Gewalt gegen "Andersgläubige" und "Abtrünnige" propagiert habe. Das Land hatte den Verein 2022 verboten und aufgelöst.
Zur Begründung teilte das Gericht weiter mit, der Verein habe islamistische Inhalte verbreitet, die geeignet gewesen seien, Muslime bis hin zur Gewaltbereitschaft zu radikalisieren. So habe etwa der Vereinsvorsitzende gegen Andersgläubige gehetzt und zu Gewalt aufgerufen.
Den bewaffneten Dschihad habe der Vorsitzende als individuelle Pflicht eines jeden Muslims propagiert. Bei einem weiteren Funktionär fanden sich Bilder bewaffneter Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sowie islamistisches Liedgut.
Zudem habe es enge Kontakte zu salafistischen Predigern sowie zu Menschen gegeben, die wegen IS-Unterstützung verurteilt worden waren. Der Verein habe auch Kontakte zum Netzwerk um den Prediger und IS-Chefanwerber Abu Walaa unterhalten. Salafistische Prediger seien auch als Redner und Koranlehrer eingesetzt worden.
Die Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu. Der Verein kann dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
O.Bulka--BTB