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Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von neu geplantem inszenierten Prozess gegen Habeck
Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein neues Verbot eines durch die rechtsextreme Splitterpartei Freie Sachsen inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bestätigt. Die Partei habe die bereits am 8. August verbotene Inszenierung in Heidenau für den 15. August erneut angemeldet, erklärte das Gericht am Freitag. Der Landkreis verbot sie noch einmal, wogegen die Partei mit einem Eilantrag vor Gericht zog.
Dieses lehnte den Eilantrag nun größtenteils ab. Bei einem drohenden Verstoß gegen Strafgesetze bestehe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hieß es. Ein solcher Gesetzesverstoß könne auch die Beleidigung eines anderen Menschen sein, wenn entweder wahrheitswidrig Ehrenrühriges behauptet werde oder die Verächtlichmachung des anderen im Vordergrund stehe. Gegen die Eilentscheidung kann Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden.
Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht auch die Werbung für die ursprünglich geplante Inszenierung. In dem Video, das in sozialen Netzwerken verbreitet wurde, war ein Mann in orangefarbener Häftlingskleidung zu sehen. Er wurde gefesselt und mit einem Sack über dem Kopf in einem Lieferwagen dargestellt - dazu verkündete eine Stimme die Verurteilung Habecks dazu, 16 Wochen lang am Pranger zu stehen. Ein Pranger und eine Stoffpuppe sollten bei der Inszenierung mitgeführt werden.
Das Video lasse "die Assoziation zu Guantanamo-Bay-Häftlingen aufkommen" und erinnere an die "Auffindesituation von ermordeten Personen des öffentlichen Lebens in Kofferräumen von Fahrzeugen", erklärte das Gericht. Es sei naheliegend, dass der Minister durch die Darstellung beleidigt werde, weil sie die Nicht- und Missachtung zum Ziel habe.
Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Versammlungsteilnehmer nach einer solchen Inszenierung berufen fühlten, Darstellungen der geplanten Art in die Tat umzusetzen. Gerade Lokalpolitiker erlebten, "dass Worte auch zur Gewalt führen können". Das belege sowohl die offenbar von sogenannten Reichsbürgern geplante Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als auch der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Jahr 2019.
Zudem bestehe die Möglichkeit, dass wegen der geplanten Verwendung einer Audiosequenz weitere Straftatbestände verletzt seien, erklärte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft Dresden habe dazu ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Grundsätzlich demonstrieren darf die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Partei aber in Heidenau. Sie hatte zudem Erfolg mit dem Eilantrag gegen die Auflage, keine Äußerungen zu tätigen, "die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören", zur Beleidigung aufstachelten oder die Menschenwürde verletzten. Diese Auflage sei überflüssig, weil es ohnehin verboten sei, auf Versammlungen Straftaten zu begehen, entschied das Gericht.
Bereits am Dienstag war bekannt geworden, dass die Kleinstpartei auch gegen das Verbot der ursprünglich für den 8. August geplanten Inszenierung klagte. Diese Klage ist noch beim Verwaltungsgericht anhängig und nicht entschieden. Die Partei will darin festgestellt wissen, dass diese Auflagen rechtswidrig gewesen seien und dass sie außerdem früher hätten angekündigt werden müssen.
D.Schneider--BTB