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Grüne fordern Koalition zu Rücknahme von Plänen für Heizungsgesetz auf
Angesichts verfassungsrechtlicher Zweifel haben die Grünen die Regierungskoalition zur Rücknahme ihrer Pläne für das Heizungsgesetz aufgefordert. Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Michael Kellner, verwies auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, wonach die Vorlage grundgesetzwidrig sein könnte. Am Montag war der Gesetzentwurf Thema im Wirtschaftsausschuss des Bundestags. In erster Lesung ist er bereits im Parlament beraten worden.
Kellner sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Gesetzentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes sei eine "konzeptlose Mogelpackung". Die Stellungnahmen der Sachverständigen seien "verheerend für Union und SPD".
"Das Gesetz droht auch vor Gerichten zu scheitern", sagte Kellner weiter. "Union und SPD sollten umkehren und es einfach lassen. Allen Beteiligten und vor allem den Menschen, Kommunen und Unternehmen in Deutschland wäre sehr geholfen, wenn wir die Rechtslage beibehalten, wie sie ist."
Der Wissenschaftliche Dienst hat Zweifel daran geäußert, ob das Gesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht überstehen würde. Die Gutachter berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021, wonach die Bundesregierung zum Klimaschutz verpflichtet ist - auch zum Schutz von künftigen Generationen. Zudem zweifeln sie daran, dass das Gesetz mit EU-Vorgaben vereinbar sei. So argumentierte in der Anhörung am Montag laut Stellungnahme auch der Jurist Remo Klinger.
Der Gesetzesentwurf soll das Heizungsgesetz aus der Zeit der Ampel-Regierung weitgehend zurückdrehen. So soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Kritiker befürchten, dass dies die Wärmewende verlangsamen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verlängert. Die Klimaziele könnten so nicht erreicht werden. Zudem gibt es grundsätzliche Bedenken, ob genügend Bio-Brennstoffe verfügbar sein werden.
Im Wirtschaftausschuss des Bundestages wurden mehrere Experten gehört. Der Eigentümerverband Haus & Grund begrüßte in seiner Stellungnahme zwar den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien und monierte, die bisherige Regelung sei "zu komplex, in vielen Fällen unpraktikabel und investitionshemmend". Doch der neue Entwurf führe zu "neuen Belastungen und erheblichen Rechtsunsicherheiten". Er kritisierte vor allem den geplanten Mieterschutz, also die hälftige Aufteilung von CO₂-Kosten, Gasnetzentgelten und Mehrkosten biogener Brennstoffe zwischen Mieter und Vermieter. Diese Vorschrift "ist zu streichen", forderte der Verband.
Der DGB und der Mieterbund verlangten im Gegenteil die "Schließung von Lücken" beim Mieterschutz. Der Mieterbund verwies darauf, dass die hälftige Aufteilung der Mehrkosten für CO2-neutrale Brennstoffe nur bis zu einem Anteil dieser Brennstoffe von 30 Prozent erfolgen soll. Ab 2040, wenn mindestens 60 Prozent CO2-neutrale Brennstoffe beigemischt werden müssen, würden die Mieter dann mit hohen Kostenrisiken allein gelassen.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima bewertet den Entwurf laut seiner Stellungnahme mit "erheblicher Skepsis". Zwar versuche die Regierung sich von den Fehlentwicklungen des bisherigen Heizungsgesetzes zu lösen - an die Stelle alter Vorgaben träten aber "neue Anforderungen, neue Nachweise und neue Unsicherheiten" für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher. Der Verband bemängelte, die geplanten Anforderungen an grüne Brennstoffe würfen "erhebliche Fragen hinsichtlich Verfügbarkeit, Infrastruktur und Preisentwicklung" auf. "Schon heute zeigt sich, dass klimafreundliche Gase auf absehbare Zeit deutlich teurer bleiben dürften als klassische Energieträger."
Der Jurist Johann-Christian Pielow erklärte in seiner Stellungnahme, er sehe keine "strukturelle Lücke" im Klimaschutzrecht durch das geplante Gesetz. Er argumentierte, dass über 2045 hinaus infolge der Bestimmungen im neuen Heizungsgesetz die Zahl fossiler Heizungen in Deutschland "überschaubar" sein werde, "so dass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird".
E.Schubert--BTB