-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Behörden holen sechs Tiere aus Gehege
-
Kabinett beschließt Pflichtübungen für Reservisten und Bau-Turbo für Bundeswehr
-
Umstrittenes Geschenk Katars: Trump fliegt erstmals mit neuer Air Force One
-
Betrunkener jugendlicher Autofahrer verursacht in Hessen Unfall mit anderem Wagen
-
Schauspielerin Isabelle Adjani wegen Steuerbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
62-Jährige nach Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt mit zwei Toten untergebracht
-
Korruptionsverdacht: Razzien in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Gericht: Verfassungsschützerin nach Jordanien-Reise von Einsatz ausgeschlossen
-
Syrischer Präsident al-Scharaa ernennt letzte Mitglieder von Übergangsparlament
-
Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen
-
Sechseinhalb Jahre Jugendhaft für Mord bei Party in Rheinland-Pfalz
-
Vier Jahre Haft für Beihilfe zu Anlagebetrug mit Millionenschaden in Bayern
-
Knie verdreht: Williams' Doppelstart in Gefahr
-
USA und Iran führen nach gegenseitigen Angriffen indirekte Gespräche in Katar
-
"Ambitioniert und leidenschaftlich": Krüger legt beim HSV los
-
Kanada nimmt 2027 an Eurovision Song Contest teil
-
Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts
-
Hohe Erwartungen an Koalitionsausschuss - Merz rechnet mit "großem Sprung"
-
Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor
-
Grüne bekommen Generalsekretärsamt - Partei stimmt für Satzungsänderungen
-
Nach Unterbrechung: Altmaier scheitert in Runde eins
-
RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an
-
Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna
-
Handball-Nationalspieler Uscins wechselt zu PSG
-
Spritpreise mit Auslaufen des Tankrabatts massiv gestiegen - ADAC kritisiert scharf
-
Merz: Europäer wollen beim Nato-Gipfel in Ankara "selbstbewusst" auftreten
-
Merz erwartet von Koalitionsausschuss "großen Sprung nach vorn"
-
Frankreichs nächster Präsident wird am 2. Mai gewählt
-
Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof
-
Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden
-
Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
-
Seltenes Kinderglück: Vierlinge in Sachsen geboren
-
Festnahme in Hassen: Verdächtiger soll 25 Morde in Ruanda angeordnet haben
-
Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert
-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Gebäude in Monschau
Gericht: Verfassungsschützerin nach Jordanien-Reise von Einsatz ausgeschlossen
Eine Mitarbeiterin des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes darf nach einer umstrittenen Jordanien-Reise nicht mehr in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte den Entzug ihrer Freigabe für geheime Verschlusssachen und wies ihre Klage dagegen ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sah berechtigte Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit, weil sie entgegen einer dienstlichen Absprache ein Privathandy auf die Reise mitgenommen hatte.
Die Klägerin war demnach bis Februar 2024 als Sachbearbeiterin im Bereich Islamismusprävention in der Verfassungsschutzabteilung des Landesinnenministeriums tätig. 2023 hatte die Frau, die auch Reservistin der Bundeswehr ist, unter ihrem Klarnamen im Internet Spendengelder für palästinensische Flüchtlingskinder gesammelt und war für acht Tage nach Jordanien gereist, um das Geld an ein entsprechendes Waisenhaus zu übergeben.
Zuvor hatte sie dem Geheimschutzbeauftragten zugesagt, nur ein neues und "sauberes" Mobiltelefon mitzunehmen. Entgegen dieser Absprache nahm sie aber ihr privates Handy mit. Bekannt wurde dies, weil sie während der Reise israelkritische Bilder sowie Fotos von sich in Bundeswehruniform und mit einer Kufiya, auch Palästinensertuch genannt, in ihrem Whatsapp-Status veröffentlichte.
Das Gericht sah darin angesichts der hochsensiblen geheimdienstlichen Tätigkeit des Verfassungsschutzes einen schwerwiegenden Verstoß gegen eine dienstliche Vereinbarung. Durch die Nähe zum Kriegsgeschehen zwischen der Hamas und Israel, ihre öffentlichen Spendenaktivitäten, ihre online nachvollziehbare Identität als Bundeswehr-Reservistin sowie die Mitnahme ihres privaten Handys sah das Gericht Sicherheitsinteressen des Verfassungsschutzes berührt.
Zudem habe die Frau das Risiko erhöht, dass Daten auf ihrem Privathandy in die Hände des jordanischen Geheimdiensts gelangen könnten. Ihr Verhalten habe ein "unzureichendes Sicherheitsverständnis" gezeigt, hieß es weiter. Demnach vermittelte sie so den Eindruck, Sicherheitsrisiken selbst besser einschätzen zu können als die zuständige Fachabteilung.
Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Darüber hätte das Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
H.Seidel--BTB