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Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke in Deutschland in die Wege geleitet werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag für das sogenannte Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG). Es sieht die Ausschreibung von Gaskraftwerke mit einer Leistung von zunächst neun Gigawatt vor. Ziel ist, die Stromversorgung auch in Zeiten ohne Sonne und Wind zu sichern. Kritik gibt es daran, dass erst in einer späteren Ausschreibung auch alternative Technologien wie Stromgroßspeicher zum Zuge kommen sollen.
"Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz", erklärte der SPD-Abgeordnete Armand Zorn. "Wir müssen jetzt die Voraussetzungen schaffen, damit in den kommenden Jahren die Kohlekraftwerke wie geplant Schritt für Schritt vom Netz gehen können." Die neuen Kraftwerke seien kostengünstig und könnten bis 2045 auf Wasserstoff umgestellt werden.
Im Jahr 2027 werden dem Gesetz zufolge weitere zwei Gigawatt ausgeschrieben, für die auch andere Lösungen als Gaskraftwerke infrage kommen. Später soll es noch weitere Ausschreibungen geben.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte das Gesetz. Umweltschützer und auch Energieexperten sehen darin hingegen ein Subventionsprogramm für eine überholte Technologie. "Nach Willen von RWE und Co. hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass günstige und klimafreundliche Technologien wie Batteriespeicher massiv benachteiligt werden", erklärte Julius Neu vom BUND.
Die Bundesregierung erhebe Anspruch auf Technologieoffenheit, doch der Entwurf laufe "faktisch auf ein Förderprogramm für neue Gaskraftwerke" hinaus, erklärte die Analystin der DZ-Bank, Linda Yu. Sie befürchtet auch hohe Kosten für Verbraucher und Steuerzahler, denn neue Gaskraftwerke brauchen staatliche Förderung. Da sie als Back-up vorgesehen sind und nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, wäre der wirtschaftliche Betrieb andernfalls nicht möglich.
Zudem ist das gesamte Vorhaben noch nicht abgesichert, da die EU-Kommission beihilferechtlich zustimmen muss. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte im Januar eine Grundsatzeinigung mit Brüssel erzielt. "Die Europäische Kommission ist eng in den Prozess eingebunden", hieß es dazu am Mittwoch aus dem Ministerium. Dort sei man "zuversichtlich, dass eine beihilferechtliche Genehmigung vor den ersten Ausschreibungen erteilt werden kann".
L.Dubois--BTB