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Grüne: Dienstwagenprivileg soll an Ausstoß von Treibhausgasen gekoppelt werden
In der Koalitionsdebatte um das so genannte Dienstwagenprivileg hat die Grünen-Fraktionsspitze eine neue Idee vorgebracht. Sie schlage vor, "sowohl den monatlichen Steuervorteil als auch die Absetzbarkeit der Anschaffung von Dienstwagen stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs zu koppeln", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Sie rückt damit von der vorherigen Forderung ab, den Steuerrabatt für Dienstwagen abzubauen.
"Die Ampel-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, umwelt- und klimaschädliche Subventionen abzubauen", erläuterte Dröge im Gespräch mit AFP. "Mit der steuerlichen Förderung von Dienstwagen werden vor allem Oberklassewagen mit hohem Spritverbrauch gefördert", sagte sie außerdem den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). "Das ist weder klimapolitisch zeitgemäß noch mit Blick auf die öffentlichen Finanzen gerecht."
Mit einer Kopplung des absetzbaren Anteils an die Emission könnten dagegen Anreize zum Klimaschutz und Energiesparen gesetzt werden, sagte Dröge den Zeitungen. "Das heißt: Je umweltfreundlicher ein Dienstwagen ist, desto besser wirkt sich das für Unternehmen und Mitarbeitende aus."
Zuletzt hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einen Grünen-Vorschlag zurückgewiesen, den Steuerrabatt für Dienstwagen stark abzubauen und mit dem gesparten Geld eine Fortsetzung des Neun-Euro-Tickets zu finanzieren.
Für Dröges neue Idee kam Unterstützung aus der SPD-Fraktion: Bundestagsfraktionsvize Detlef Müller plädierte ebenfalls für eine ökologische Reform der Dienstwagenpauschale. "Dabei sind verschiedenste Aspekte wie etwa die klimapolitische Lenkungswirkung, wirtschaftliche Effekte oder auch der bürokratische Aufwand für die Nutzerinnen und Nutzer im Sinne einer ausgewogenen Lösung zu beachten", sagte Müller dem RND.
Das so genannte Dienstwagenprivileg ist die steuerliche Begünstigung für den privaten Halter und Nutzer eines Dienstwagens. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung - auch zur privaten Nutzung. Die Anschaffungskosten kann das Unternehmen als Betriebskosten von der Steuer absetzen, gleiches gilt für laufende Kosten wie Reparaturen, Sprit oder Verschleiß für dienstliche Fahrten.
Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer warnte vor einer Schieflage in der Debatte, in der oft auf große und teure Dienstwagen etwa von Konzernchefs verwiesen wird. "Tausende Außendienstmitarbeiter, Land- und Forstwirte, Bauunternehmen, Handwerker, Landärzte, Altenpfleger und Pflegeeinrichtungen sind auf Firmenwagen angewiesen", erklärte Dudenhöffer.
Der Leiter des Duisburger CAR-Instituts verwies zudem auf die Bedeutung der Firmenwagen für die Volkswirtschaft insgesamt. Die Fahrzeuge würden "zu großen Teilen in Deutschland produziert" - damit verbunden sei "erhebliche Wertschöpfung bei Zulieferern und Autobauern" in Deutschland.
Würden Firmenwagen, etwa durch eine höhere Besteuerung, unattraktiver gemacht, würden diese Fahrzeugverkäufe zwar nicht vollständig wegfallen, erklärte Dudenhöffer. "Aber mit Sicherheit gäbe es Substitution", also die Ersetzung größerer und teurerer Wagen durch günstigere Modelle oder den Wechsel "zu ausländischen Fabrikaten".
R.Adler--BTB