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Linke und AfD für Abschaffung von Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat die Debatte angestoßen - jetzt haben sich auch Linke und AfD für eine Änderung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen. Die Linke unterstützt Papiers Vorschlag, die Fünf-Prozent-Hürde auf drei Prozent abzusenken - die AfD will sie ganz abschaffen. Die Union lehnt eine Absenkung der Sperrklausel hingegen ab.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier hatte die Fünf-Prozent-Hürde Anfang der Woche im "Tagesspiegel" als "nicht mehr zeitgemäß" bezeichnet. Millionen Wählerstimmen würden dadurch unter den Tisch fallen. Der Jurist plädiert deshalb dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken.
"Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben", sagte Linken-Parlamentsgeschäftsführerin Ina Latendorf der "Rheinischen Post" vom Donnerstag. Durch die Klausel werde der Wählerwille "nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte".
Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. Latendorf betonte: "An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern."
AfD-Chefin Alice Weidel sprach im "Tagesspiegel" von einem "gravierenden Mangel und einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden". Dadurch werde das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit ausgehebelt.
Papiers Vorschlag einer Drei-Prozent-Hürde wies Weidel aber zurück. "Ehrlicher" wäre es, die Sperrklausel "gleich ganz abzuschaffen", sagte sie.
Gegen eine Absenkung der Sperrklausel ist die Union. "Wir sollten die Finger davonlassen", sagte deren Fraktionsvize Günther Krings (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit."
Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, gab Krings zu bedenken. "Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein."
Auch Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kann für Papiers Vorschlag "weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen". Die Fünf-Prozent-Klausel habe nachweislich "in den vergangenen Jahrzehnten nicht dem Einzug neuer Parteien im Deutschen Bundestag im Wege gestanden", sagte er der "Rheinischen Post". Lammert verwies unter anderem auf die Grünen und die AfD, die den Einzug ins Parlament schafften.
Papier hatte seinen Vorstoß damit begründet, dass bei der letzten Bundestagswahl 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen "unter den Tisch" gefallen seien. Diese entfielen demnach auf Parteien, die weniger als fünf Prozent erzielten.
Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten, führte der Jurist im "Tagesspiegel" weiter aus. "Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Papier sieht die "Gefahr der parteipolitischen Versteinerung".
Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich ebenfalls für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt: Die SPD muss um den Einzug bangen, die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.
"Es ist durchschaubar, dass die SPD in Sachsen-Anhalt nun die Debatte über die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde befeuert", sagte BSW-Chef Fabio de Masi der Nachrichtenagentur AFP. "Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal."
Wichtiger als die Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde wäre es, "dass Wahlen bei sehr knappen Wahlergebnissen plus dokumentierten Zählfehlern endlich korrekt ausgezählt werden". Bei sehr knappen Wahlergebnissen braucht es laut de Masi das Recht auf automatische Nachzählung.
Auf eine solche Neuauszählung klagt das BSW gerade vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn die Partei scheiterte bei der letzten Bundestagswahl mit 4,981 Prozent äußerst knapp an der Sperrklausel.
Dieser zufolge muss eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Diese Grundmandatsklausel schaffte die Ampel-Koalition eigentlich ab - das Bundesverfassungsgericht setzte sie nach Klagen aber wieder in Kraft.
J.Fankhauser--BTB