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Gericht in Frankreich weist Antrag russischer Journalistin gegen Ausweisung ab
Ein Gericht in Frankreich hat einen Eilantrag der russischen Journalistin Xenia Fedorova gegen ihre Ausweisung aus dem Land abgewiesen. Fedorova habe nicht nachgewiesen, dass der Ausweisungserlass für sie "ernsthafte persönliche Konsequenzen" habe, erklärte das Verwaltungsgericht in Paris am Montag. Die 45-Jährige hatte eine Aussetzung der Verfügung beantragt.
Fedorova gilt seit Jahren als das Sprachrohr von Kreml-Chef Wladimir Putin in Frankreich. Präsident Emmanuel Macron bezeichnete sie im Juni als "Propaganda-Agentin". In der vergangenen Woche hatte das Innenministerium die Ausweisung der Journalistin angeordnet. Gemäß dem Erlass wurde sie aber zunächst unter Hausarrest gestellt. Zudem wurden ihre Vermögenswerte in Frankreich für sechs Monate eingefroren.
Fedorova prangerte am Freitag "politischen Druck" an. Ziel sei "die Zensur von Meinungen, die nicht dem offiziellen Diskurs entsprechen", erklärte sie im Onlinedienst X.
Fedorova leitete früher das Büro des russischen Senders Russia Today in Paris. Zuletzt geriet sie in Frankreich zunehmend in die Kritik. Der erzkatholische, politisch rechtsaußen stehende Unternehmer Vincent Bolloré öffnete ihr die Türen zu seinem Medienimperium, so dass sie regelmäßig in dessen TV-Sendern wie CNews und Publikationen erschien. Dabei vertrat sie häufig die offizielle Linie Moskaus.
Kritiker befürchteten, dass Fedorova mit ihrer Berichterstattung insbesondere die französische Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr beeinflussen könnte.
Fedorova hatte in der Vergangenheit auch in Deutschland gelebt, hierzulande wurde ihr bereits die Einreise untersagt.
G.Schulte--BTB