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Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten. Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab. Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden. Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei "grundsätzlicher Natur", erklärte das Oberverwaltungsgericht. Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel. Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden. In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.
N.Fournier--BTB