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18-Jähriger räumt Beteiligung an sechs Raubüberfällen bei Online-Dates ein
Vor dem Landgericht Berlin hat ein 18-Jähriger die Beteiligung an sechs von sieben angeklagten Raubtaten eingeräumt. Die Opfer sollen über Dating-Apps kontaktiert und in ihren Wohnungen überfallen worden sein.
Ein 18-Jähriger hat zu Beginn eines Prozesses am Landgericht Berlin seine Beteiligung an sechs von sieben angeklagten Überfällen eingeräumt. Sein Verteidiger erklärte, der Mandant sei bei diesen Taten dabei und in den Wohnungen gewesen. Zu Einzelheiten wolle er sich später äußern. Gegenüber einem als Zeugen vernommenen Opfer sagte der Angeklagte, das Geschehen tue ihm leid.
Die Anklage lautet auf räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und erpresserischen Menschenraub. Innerhalb von knapp einem Monat sollen sieben Männer bei über Dating-Apps vereinbarten Treffen überfallen worden sein. Die Serie begann nach Angaben der Anklage am 9. Mai 2026 in Berlin-Lichtenberg.
Der Angeklagte soll sich mit Männern in deren Wohnungen verabredet haben. Dort hätten er und Mittäter Bargeld, EC-Karten, Zugangsdaten und andere Wertgegenstände verlangt. Den Opfern sei unter anderem mit dem Tod gedroht worden. Teilweise seien Messer eingesetzt und Männer geschlagen worden. Die Zwangslage habe in einzelnen Fällen bis zu zwei Stunden gedauert.
Ein 25-jähriger Zeuge berichtete, er habe sich mit dem Angeklagten zu sexuellen Handlungen getroffen. Als er etwa eine halbe Stunde später die Tür öffnete, seien drei Personen eingedrungen. Weil er zunächst eine falsche Konto-PIN genannt habe, sei ihm ins Gesicht geschlagen worden. Ein weiterer Zeuge schilderte ebenfalls Schläge, wenn er Forderungen nicht nachgekommen sei.
Nach der Anklage erbeuteten der 18-Jährige und mehrere Komplizen insgesamt rund 1.600 Euro Bargeld sowie Mobiltelefone und weitere Gegenstände im Wert von etwa 8.000 Euro. Der Angeklagte wurde am 5. Juni festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Vier weitere Verhandlungstage sind bislang bis zum 14. Oktober angesetzt. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.
A.Gasser--BTB