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Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
Im Streit um nicht bezahlte Coronamasken will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Dezember seine Entscheidung verkünden. Für den Staat könnte es womöglich nicht so teuer werden wie befürchtet, wie sich am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. Das letzte Wort ist aber noch lange nicht gesprochen - die BGH-Urteile werden für dutzende Fälle wegweisend sein. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)
Es geht um die staatlichen Maskenkäufe zu Beginn der Coronapandemie im März 2020. Damals waren Schutzmasken knapp, die Massenproduktion lief vielerorts erst an. Die Bundesregierung versuchte, möglichst schnell möglichst viel Schutzausrüstung zu beschaffen, vor allem für medizinisches Personal. Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) entschied sich für ein sogenanntes Open-House-Verfahren.
Das bedeutet, dass mit allen interessierten Lieferanten Verträge abgeschlossen wurden, wenn sie die Konditionen akzeptierten. Das Ministerium garantierte eine unbegrenzte Abnahme zu einem Preis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske und 60 Cent pro OP-Maske. Insgesamt wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Viele Millionen Masken nahm der Bund aber gar nicht erst an - entweder weil sie Mängel hatten oder weil sie nicht rechtzeitig geliefert wurden.
Zahlreiche betroffene Lieferanten zogen vor Gericht. Insgesamt dreht sich der Streit um mehr als zwei Milliarden Euro, und die ersten Fälle erreichten nun den BGH als oberste Instanz. Der BGH suchte vier Fälle heraus, um an ihnen beispielhaft die wichtigen Fragen zu klären. Dreimal fordern Unternehmen Nachzahlungen, einmal der Bund womöglich zu viel gezahltes Geld zurück.
In allen vier Fällen gab das Oberlandesgericht Köln den Lieferanten größtenteils recht. Der Bund durfte demnach nicht einfach vom Vertrag zurücktreten, ohne den Firmen noch eine Frist zu setzen, ihn doch noch zu erfüllen. Denn die Lieferung exakt zum vereinbarten Termin sei nicht entscheidend gewesen.
Daran meldete der BGH nun Zweifel an. "Eine fristgerechte und mangelfreie Lieferung könnte wesentlich gewesen sein", sagte der Vorsitzende Richter Ralph Bünger in einer vorläufigen Einschätzung. Denn die Masken hätten kurzfristig die medizinische Akutversorgung sichern sollen, und die Verteilung habe genau koordiniert werden müssen.
Bünger betonte aber, dass diese Einschätzung noch "im Fluss" sei. Die Anwälte der Lieferanten argumentierten unter anderem, dass der Verlauf der Pandemie Anfang 2020 nicht vorhersehbar gewesen sei. Im Angebot des Ministeriums habe keine Höchstmenge an gewünschten Masken gestanden - vielmehr hätten es so viele wie möglich sein sollen.
Offen sind auch noch weitere Fragen. Denn das Oberlandesgericht prüfte nicht, ob die gelieferten Masken tatsächlich - wie teils vom Bund behauptet - mangelhaft waren. Das müsste womöglich nachgeholt werden. Zudem ist unklar, wie es sich auswirkt, wenn der Staat selbst daran schuld war, dass Unternehmen keine Lieferslots zugeteilt wurden.
Der BGH könnte die Kölner Urteile im Dezember bestätigen. Er könnte sie auch ändern oder die Fälle zur neuen Verhandlung zurückverweisen. Dann würde er dem Oberlandesgericht Leitlinien mitgeben. Daran würden sich die anderen Gerichte orientieren.
C.Kovalenko--BTB