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Urkunde bei UNO hinterlegt: Deutschland tritt UN-Hochseeschutzabkommen bei
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat eine Ratifizierungsurkunde für den Beitritt Deutschlands zum UN-Hochseeschutzabkommen bei den Vereinten Nationen hinterlegt und damit den deutschen Beitritt besiegelt. Schneider bezeichnete das Abkommen nach Angaben seines Ministeriums vom Dienstag als "den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der letzten Jahre". Die Hinterlegung der Urkunde erfolgte am Rande der Generaldebatte der UN-Vollversammlung, zu der Schneider nach New York gereist war.
Bisher gab es für die Hochsee keine einheitlichen Umweltregeln - das Abkommen bietet nun erstmals die Möglichkeit der Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See. Deutschland arbeite "bereits jetzt gemeinsam mit Partnern in Afrika, Südamerika und Asien daran, schon bald erste Meeresschutzgebiete auszuweisen", erklärte Schneider.
Das erste UN-Hochseeschutzabkommen war nach jahrelangen Verhandlungen im Januar 2026 in Kraft getreten. Es soll die Weltmeere, ihre vielen verschiedenen Lebensräume und die dortige Artenvielfalt schützen. Für sein Inkraftsetzen musste es von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden. Mittlerweile haben mehr als 94 der 145 Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, es auch ratifiziert. Deutschland gehörte zwar zu den ersten Unterzeichnerstaaten, die Ratifizierung stand bislang aber noch aus.
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr mit dem Hochseeschutzgesetz die nötige Voraussetzung für die Umsetzung des UN-Abkommens auf nationaler Ebene geschaffen. Das UN-Hochseeschutzabkommen sowie das Hochseeschutzgesetz werden 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Dann müssen sich etwa Schiffe unter deutscher Flagge oder auch deutsche Hochseeforscher an die Regeln des UN-Abkommens halten.
J.Fankhauser--BTB