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Kabinett bringt steuerliche Entlastungen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Gesetzesvorhaben beschlossen, die den Bürgerinnen und Bürgern steuerliche Entlastung bringen sollen. Gebilligt wurde unter anderem der Entwurf für das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz. Die Vorlage zielt vor allem darauf ab, den Effekt auszugleichen, dass ein Lohnplus in Höhe der Inflation durch die Anwendung eines höheren Steuertarifs wieder aufgefressen wird.
Die Beseitigung dieses Effekts, der auch als kalte Progression bekannt ist, sei "eine Frage der Fairness", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach dem Kabinettsbeschluss. Es dürfe nicht sein, das Gehaltssteigerungen "wegbesteuert" würden.
Daher werden dem Entwurf zufolge die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ab 2023 angehoben - höhere Steuersätze greifen also erst bei einem höheren zu versteuernden Einkommen als derzeit. Unverändert bleibt dabei nur die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkünfte. Angehoben wird dem Entwurf zufolge auch der steuerfreie Grundfreibetrag.
Von den Maßnahmen profitierten insgesamt rund 48 Millionen Steuerpflichtige, sagte Lindner. Es gehe um eine "knapp zweistellige Milliardengrößenordnung". Lindner rechnete vor, dass ein Doppelverdiener-Paar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 56.000 Euro durch die Änderungen 680 Euro weniger Steuern zahlen werde.
Es "nicht leicht" gewesen, den Ausgleich der kalten Progression innerhalb der Ampel-Koalition durchzusetzen, räumte Lindner ein. Er sei inzwischen dafür, gesetzlich festzulegen, dass der Einkommensteuertarif automatisch an die Inflation angeglichen wird.
Im Inflationsausgleichsgesetz sind noch weitere Maßnahmen vorgesehen, unter anderem eine Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags. Außerdem beschloss das Kabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz, das eine "Vielzahl von Einzelmaßnahmen" umfasst, wie Lindner es formulierte. Dazu gehört etwa die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1000 Euro.
Zudem sollen Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab dem kommenden Jahr voll von der Steuer absetzbar sein. Nach bisheriger Gesetzeslage würde dies erst 2025 passieren. Das Vorziehen geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung - also der Besteuerung sowohl des Einkommens, aus dem Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der späteren Rentenauszahlung.
Arbeitnehmer, die teilweise daheim arbeiten, sollen weiterhin für die so entstehenden Kosten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geltend machen können - der Maximalbetrag wird dabei von 600 auf 1000 Euro angehoben. Wer ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht - Lindner nannte als Beispiel Lehrerinnen und Lehrer - kann dem Entwurf zufolge dafür pauschal 1250 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
Das Jahressteuergesetz soll außerdem die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Staat künftig jedem Bürger und jeder Bürgerin direkt Leistungen auszahlen kann. Dafür soll die steuerliche Identifikationsnummer mit der IBAN, also der Bankverbindung, verknüpft werden.
O.Krause--BTB