-
Papst Leo XIV. muss wegen Knotens in der Lunge operiert werden
-
Wahl von AfD-Landtagspräsident: Miersch fordert von CDU Konsequenzen
-
Bericht: Immer mehr junge Menschen von Fettleber betroffen
-
Ministerium: Polen vermutet Attentatsversuche auf Regierungschef und Verteidigungsminister
-
Deutsche-Bank-Chef Sewing kritisiert Tankrabatt
-
Befürchtung des HSV bestätigt: Remberg fällt lange aus
-
Hainer: Neuer "fit wie ein Turnschuh"
-
Ilse Aigner widerspricht Pessimisten: "Unser Land ist kein Problemfall"
-
Anthropics KI-Modell Claude gibt US-Polizei falschen Hinweis zu Mordfall
-
Wegen Sende-Stopps: US-Justizministerium leitet Untersuchung gegen fünf Medien ein
-
Ex-CSU-Chef Seehofer kritisiert Merz: "Massiver Glaubwürdigkeitsverlust"
-
Martín wieder Spitzenreiter - Bezzecchi gewinnt in Indonesien
-
Länder-Unionsfraktionschefs stellen Milliardenhilfen für Berlin infrage
-
Nouripour warnt Berliner Grüne vor Koalition mit der Linkspartei
-
SPD-Fraktionschef Miersch bringt Rentengipfel ins Spiel
-
アレックス・ボディ、CRIFとともに透明性の高い投資と徹底した資金洗浄防止に注力
-
Ο ALEX BODI δίνει έμφαση, σε συνεργασία με την CRIF, στις διαφανείς επενδύσεις και στη συστηματική πρόληψη της νομιμοποίησης εσόδων από παράνομες δραστηριότητες
-
ALEX BODI satsar tillsammans med CRIF på transparenta investeringar och ett konsekvent arbete mot penningtvätt
-
ALEX BODI sází ve spolupráci s CRIF na transparentní investice a důslednou prevenci praní špinavých peněz
-
ALEX BODI stawia wraz z CRIF na przejrzyste inwestycje i konsekwentne przeciwdziałanie praniu pieniędzy
-
एलेक्स बोदी क्रिफ के सहयोग से पारदर्शी निवेश और धनशोधन की कड़ाई से रोकथाम पर ज़ोर देते हैं
-
알렉스 보디, CRIF와 함께 투명한 투자와 철저한 자금세탁방지에 주력
-
ALEX BODI 攜手 CRIF,推動透明投資並貫徹洗錢防制
-
Rot statt Tor: Drama um Vinicius Jr.
-
Nach Abschied aus Nationalteam: Messi glänzt schon wieder
-
Deutsche-Bank-Chef: Reformen der Bundesregierung nicht ausreichend und zu langsam
-
"Nicht bundesligatauglich": Hütter hadert mit Eintracht-Abwehr
-
Ultras finden Bochumer Hüpfverbot "irrsinnig" und "lächerlich"
-
Rekordtorschütze Fellhauer: "Sehr coole Sache"
-
Nach DFB-Debatte: Kimmich kämpferisch
-
SID-Aufwärmrunde: Fünf Kernpunkte für das Rennen in Singapur
-
"Russlands Google": Beeinträchtigungen durch Drohnenangriff auf Yandex-Rechenzentrum
-
Lulas Team wirft US-Konzern Meta Einmischung in brasilianischen Wahlkampf vor
-
Eskalation im Konflikt mit Huthis: Viele Tote und Verletzte bei Angriff auf Riads Airport
-
SPD-Spitzenkandidat in NRW skeptisch gegenüber Parteiausschlussverfahren gegen Schröder
-
CDU-Spitze berät über Reformen und Umgang mit AfD
-
Gestohlene Renoir-Bilder: Ermittlungsverfahren gegen 29-jährigen Hauptverdächtigen
-
Trump: Beilegung des Ukraine-Kriegs scheitert an Selenskyj, nicht an Putin
-
Massenfestnahmen: Drastisches Vorgehen gegen "Kakerlaken"-Protestbewegung in Indien
-
Philipp holt Silber bei Ironman-WM - Drama um Lövseth
-
Vier Tote durch Sturm "Isaias" in den USA - Freigabe strategischer Ölreserven
-
Drama zum Abschied: Lange bei Luis-Sieg mit Krämpfen raus
-
Konflikt mit Huthis: Zwölf Tote und 309 Verletzte bei Angriff auf Flughafen Riad
-
Behörden: Mindestens zwölf Tote und 309 Verletzte bei Angriff auf Flughafen Riad
-
Umfrage: Macrons Beliebtheit auf niedrigstem Stand seit Amtsantritt 2017
-
Mindestens drei Tote durch Hurrikan "Isaias" in Florida und Alabama
-
Wolfsburg rettet spät einen Punkt im Topspiel in Nürnberg
-
Drama zum Abschied: Lange mit Krämpfen auf dem Rad raus
-
Blitzstart und Nkunku-Hattrick: Leipzig düpiert Frankfurt
-
Tausende Menschen bei pro-palästinensischer Kundgebung in Berlin
Deutsche Regelung zu Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte in einer ersten Reaktion an, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "zügig und endgültig" aus dem Gesetz zu streichen. (Az. C-793/19 und C-794/19)
Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig, erklärte der EuGH. Wenn die nationale Sicherheit aktuell oder vorhersehbar ernsthaft bedroht sei, dürften Verkehrs- und Standortdaten der Bürgerinnen und Bürger vorübergehend gespeichert werden. Eine solche Anordnung müsse aber gerichtlich oder von einer unabhängigen Behörde kontrolliert werden.
Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern, die etwa geografisch oder auf bestimmte Kategorien eingegrenzt würden.
"Klare und präzise Regeln" müssten dabei sicherstellen, dass die Voraussetzungen eingehalten würden. Außerdem müsse sichergestellt sein, "dass die Betroffenen über wirksame Garantien zum Schutz vor Missbrauchsrisiken verfügen", sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts bei der Urteilsverkündung.
In Deutschland wird seit Langem über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Die Bundesregierung vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag, Regelungen so auszugestalten, dass "Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können". Justizminister Buschmann favorisiert eine sogenannte Quick-Freeze-Regelung. Bei ihr werden Verbindungsdaten nur bei einem konkreten Anlass und auf richterliche Anordnung hin gespeichert.
Neben der FDP begrüßten auch die Grünen das EuGH-Urteil: "Die Vorratsdatenspeicherung gehört auf die Müllhalde der Geschichte", erklärten die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz und Helge Limburg.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz, forderte, Spielräume müssten "vor allem zum Schutz der Kinder vor schweren Verbrechen genutzt werden". Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) erklärte, bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sei "die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Anschlussinhabern oft der einzige Ansatz unserer Ermittler".
Auch die Gewerkschaft der Polizei forderte die Bundesregierung auf, "eine für die Ermittlungsbehörden praxistaugliche Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren". Gesetzgeberische Spielräume seien vorhanden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft bedauerte das EuGH-Urteil. "Die polizeiliche Ermittlungsarbeit wird mit diesem Urteil erschwert", erklärte ihr Bundesvorsitzender Rainer Wendt.
Der Telekommunikationsbranchenverband Bitkom teilte dagegen mit, es sei sinnlos, "sich weiterhin an diesem Instrument der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten abzuarbeiten". Die Politik sei aufgefordert, "andere und zwar gesetzeskonforme Möglichkeiten der digitalen Forensik zu nutzen".
Die aktuelle Regelung stammt von 2015, wird aber seit 2017 nicht mehr angewandt. Demnach müssen Telekommunikationsanbieter bestimmte Telefon- und Internetdaten ihrer Nutzerinnen und Nutzer vier oder zehn Wochen lang speichern. Ermittler sollen unter Umständen sehen können, wer mit wem wann telefonierte oder SMS austauschte, in welcher Funkzelle ein Handy eingeloggt war oder mit welcher IP-Adresse wie lange im Internet gesurft wurde.
Aus diesen Daten könnten aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben gezogen werden, erklärte der EuGH. Es handle sich um einen Eingriff in die Grundrechte, der gerechtfertigt werden müsse, was die aktuelle Regelung nicht leiste. Der EuGH betonte, dass er mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung bestätige. Auch eine französische Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen Marktmissbrauch und Insiderhandel erklärte er am Dienstag für rechtswidrig.
Ein weitergehendes früheres Gesetz in Deutschland war 2010 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt worden. 2014 erklärte der EuGH die zugrunde liegende europäische Richtlinie selbst für nichtig. Gegen das Gesetz von 2015 klagten die Telekommunikationsanbieter Telekom und Spacenet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte das Verfahren aus und legte die Frage nach der Rechtmäßigkeit dem EuGH vor.
M.Ouellet--BTB