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Hessische Kommunen müssen weiter sogenannte Heimatumlage zahlen
Hessische Kommunen müssen weiter die sogenannte Heimatumlage zahlen. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies am Mittwoch die Grundrechtsklagen mehrerer Gemeinden dagegen zurück. Die Gelder der seit 2020 erhobenen Heimatumlage fließen zwar zum größten Teil an die Kommunen zurück, allerdings sind sie an bestimmte Zwecke wie etwa Kinderbetreuung oder Krankenhäuser gebunden. Ein weiterer Teil stockt die Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich auf.
Die Heimatumlage trat in Hessen an die Stelle der erhöhten Gewerbesteuer für Orte in westdeutschen Flächenländern, die Ende 2019 ausgelaufen war. Sie soll die Lebensbedingungen im Land angleichen. Die Städte Frankfurt am Main, Büdingen, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf und der Ort Biebergemünd sahen sich durch die Neuregelung in ihrem Selbstverwaltungsrecht und dem Recht auf kommunale Gleichbehandlung verletzt.
Das Landesverfassungsgericht sah aber keine solche Verletzungen. Es erklärte, dass die Bestimmungen dem Gemeinwohl dienen sollten, weil sie auf die Verringerung der Unterschiede beim Gewerbesteueraufkommen und der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse abzielten. Beim kommunalen Finanzausgleich dürfe der Gesetzgeber auch einen horizontalen Ausgleich zwischen den Kommunen vorsehen.
O.Krause--BTB