-
Trotz Trumps verkündeter Energie-Waffenruhe: Selenskyj spricht von neuen russischen Angriffen auf Energieanlagen
-
NFL: St. Brown holt mit Lions deutlichen Sieg
-
"Hat er bisher ein Spiel dominiert?": Carragher-Kritik an Wirtz
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Singapur
-
"Unglaublicher Charakter": Haaland stolz auf City-Reaktion
-
Freiburg bleibt locker: "Am Ende stehen die Bayern oben"
-
Kunstrasen-Problem? Für die Bayern "alles egal"
-
Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften wird verkündet
-
EU-Außenminister beraten über Reaktion auf hybride Angriffe Russlands
-
Koalitionsverhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern beginnen
-
Betriebsvermögen und Freibeträge: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
-
Saudi-Arabien: Ein Mensch bei Angriff auf Flughafen von Riad getötet
-
Bill Gates warnt vor Zunahme von KI-gestützten Cyberangriffen
-
Selenskyjs: Russland greift nach Trumps Ankündigung zu Energie-Waffenruhe Energieanlagen an
-
Angriffe auf Flughafen: Reiche muss Rückflug von Konferenz in Riad umplanen
-
Frankreich: EU-Abgeordneter Glucksmann Präsidentschaftskandidat des sozialdemokratischen Lagers
-
Sieg in Liverpool: City trotzt Anfeindungen
-
In Unterzahl: Freiburg springt an die Tabellenspitze
-
Saudi-Arabien: Mehrere Verletzte bei neuem Angriff auf Flughafen von Riad
-
Trump verkündet "Energie-Waffenruhe" zwischen Kiew und Moskau - Selenskyj überrascht
-
Zehntausende Menschen nehmen an Klimamarsch in Brüssel teil
-
Festnahme in Polen nach möglichem Attentatsversuch auf Regierungschef und Minister
-
Porsche-Pilot Preining zum zweiten Mal DTM-Champion
-
El Mala entscheidet Rheinderby: Blessin-Debüt misslingt
-
BND-Spionageaffäre: Unions-Fraktionsvize fordert lückenlose Aufklärung
-
Zuckersteuer: Neun Landes-Agrarminister der Union richten Protestbrief an Merz
-
Abbas verschiebt Parlamentswahl in Palästinensergebieten auf Herbst 2027
-
Trump meldet "Energie-Waffenruhe" zwischen Russland und der Ukraine
-
Medien: Harry und Meghan planen ersten gemeinsamen Auftritt seit Rückkehr nach Großbritannien
-
Erster Sieg in Singapur: Verstappen vergoldet 250. Grand Prix
-
Linke streitet über Antisemitismus-Vereinbarung - Giffey gegen Rot-Rot-Grün
-
Hertha BSC setzt Siegesserie gegen Fürth fort
-
"Todernst": Warschau alarmiert über Hinweise auf "Attentatsversuch" gegen Tusk
-
Indien: "Kakerlaken"-Bewegung will Proteste trotz Festnahmen fortsetzen
-
Huthis drohen nach tödlichem Angriff auf Flughafen in Riad mit weiteren Attacken
-
CDU will bei Klausurtagung zurück "zu alter Stärke"
-
60. Saisonsieg: Zverev im Achtelfinale von Shanghai
-
Friedenspreisträger Sands kritisiert deutsches Schweigen zu Vorgehen Israels
-
Bartsch weist Kritik an Antisemitismus-Einigung der Berliner Linken zurück
-
Polen meldet Hinweise auf Attentatsversuche gegen Tusk und Verteidigungsminister
-
Vier Tote durch Sturm "Isaias" in den USA - Hurrikan "Simon" steuert auf Mexiko zu
-
Völler öffnet Füllkrug Tür: "Wenn er solche Tore erzielt..."
-
Hoppermann: CDU will bei Klausurtagung "zu alter Stärke zurückfinden"
-
Streit um Diesel-Deal mit Moskau: Trump fordert Selenskyjs Ablösung
-
Neuer Friedenspreisträger Sands kritisiert deutsches Schweigen zu Vorgehen Israels
-
Papst Leo XIV. muss wegen Knotens in der Lunge operiert werden
-
Wahl von AfD-Landtagspräsident: Miersch fordert von CDU Konsequenzen
-
Bericht: Immer mehr junge Menschen von Fettleber betroffen
-
Ministerium: Polen vermutet Attentatsversuche auf Regierungschef und Verteidigungsminister
-
Deutsche-Bank-Chef Sewing kritisiert Tankrabatt
Gutachten: Bei verbüßter Strafe in EU nicht wegen derselben Tat an USA ausliefern
Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge darf Deutschland einen Serben, der in den USA des Computerbetrugs verdächtigt wird, nicht dahin ausliefern. Der Mann verbüßte nämlich wegen derselben Tat bereits in Slowenien eine Strafe. Das Verbot der Doppelbestrafung gelte unabhängig von Auslieferungsabkommen, erklärte der zuständige Generalanwalt in seinen Schlussanträgen. (Az. C-435/22)
Das Oberlandesgericht München hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Wenn jemand bereits in der EU wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt und bestraft oder von der Tat freigesprochen wurde, kann er deshalb nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt werden.
Nicht nur EU-Bürger, sondern auch Drittstaatsangehörige wie Serben, die sich sonst im Schengenraum frei bewegen könnten, dürften in einem solchen Fall nicht ausgeliefert werden, argumentierte Generalanwalt Anthony Collins. Das gelte auch, wenn es einen Auslieferungsvertrag gebe. Die USA und Deutschland hatten 1978 einen solchen bilateralen Vertrag geschlossen.
Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrem Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht genannt.
M.Furrer--BTB