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Schweiz: Ein Verfahren gegen Infantino eingestellt
Kurz vor seiner als ungefährdet geltenden Wiederwahl zum Präsidenten des Fußball-Weltverbands FIFA in der kommenden Woche kann Gianni Infantino auch einen juristischen Erfolg verbuchen. Eines der in der Schweiz anhängigen Verfahren gegen den umstrittenen FIFA-Boss wurde eingestellt.
Konkret ging es um einen Flug Infantinos im Jahr 2017 mit einem Privatjet aus dem Surinam nach Genf - bei dem laut der zuständigen außerordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer entgegen den Anschuldigungen alles korrekt zuging. Dem 52-Jährigen war vorgeworfen worden, dass er falsche Angaben gemacht habe, um die Reise mit dem Jet (anstatt eines Linienflugs) zu begründen. Das hatte Infantino, der am kommenden Donnerstag beim FIFA-Kongress in Kigali (Ruanda) zur Wiederwahl steht, mehrere Anzeigen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingebracht.
Der Verdacht gegen den FIFA-Präsidenten habe sich nicht bestätigt, ließen die Bundesanwälte am Donnerstag wissen. Bei der Beweisaufnahme sei der Vorwurf "entkräftet" worden: "Der Beschuldigte vermochte nachvollziehbar und jedenfalls unwiderlegbar darzutun, dass sein Entscheid in Einklang mit dem FIFA-Spesenreglement für hochrangige Amtsträger in Einklang stand." Der Linienflug sei aus "technischen Gründen" verschoben worden und das von Infantino angeführte wichtige Treffen in Genf, das zuvor von mehreren Seiten angezweifelt wurde, habe tatsächlich stattgefunden.
Die FIFA "begrüßte" die Entscheidung. "Der FIFA-Präsident hat auf die Geltendmachung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche und Entschädigungen verzichtet", hieß es vom Verband: "Der FIFA-Präsident hat den Behörden während des gesamten Verfahrens uneingeschränkt und kooperativ zur Verfügung gestanden und hofft, dass die Justiz anerkennt, dass die derzeitige FIFA-Administration die Vergangenheit hinter sich gelassen hat und nun als glaubwürdige und respektierte Organisation etabliert ist."
Trotz der Hoffnungen des Präsidenten ist die Entscheidung zu seinen Gunsten nur ein Etappensieg. Das Verfahren wegen den nicht protokollierten Treffen zwischen ihm und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber läuft weiter. Dabei wird gegen Infantino, für den auch hier die Unschuldsvermutung gilt, unter anderem wegen Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Begünstigung ermittelt.
F.Müller--BTB