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Spielervermittler erzielen Gerichtserfolg gegen FIFA-Regeln
Das Landgericht Dortmund hat das neue Regelwerk für Spielervermittler der FIFA vorerst aufgehoben. Die 8. Zivilkammer des Gerichts untersagte dem Fußball-Weltverband und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) per einstweiliger Verfügung, die Ende des vergangenen Jahres beschlossenen Vorgaben "in irgendeiner Form durchzusetzen, umzusetzen oder anzuwenden". Die Spielerberater Ralf Bockstedte und Michael Frank hatten laut Fachmagazin kicker Klage eingereicht.
In der Begründung, die dem SID vorliegt, heißt es, dass ein Verstoß gegen das Kartellverbot vorliege, "weil die angegriffenen Beschlüsse der FIFA und deren zu erwartende Umsetzung durch den DFB geeignet seien, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beeinträchtigen". Zudem würde eine "Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts" bezweckt.
Das neue Regelwerk war am 9. Januar in Kraft getreten und sollte laut FIFA "ein Minimum an professionellen Standards" setzen. Es sieht unter anderem Provisions-Obergrenzen, verschiedene Informationspflichten seitens der Spielervermittler sowie deren Unterwerfung unter die Sanktionsgewalt der Verbände vor.
Die Ausgaben für Spielervermittler werden seit langer Zeit von den Verbänden kritisch gesehen. Aus den offiziellen FIFA-Zahlen geht hervor, dass im vergangenen Jahr weltweit knapp 590 Millionen Euro für deren Dienste gezahlt worden sind. Demnach stiegen die Ausgaben um 24,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
T.Bondarenko--BTB