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"Feige": Kritik an EU-Kommission wegen FIFA-Unterstützung
Nach ihrer Unterstützung für das geplante Spielervermittler-Reglement FFAR des Fußball-Weltverbandes FIFA schlägt der Kommission der Europäischen Union (EU) heftige Kritik aus dem Lager der Berater entgegen. "Wenn die EU-Kommission der Auffassung ist, dass das alles richtig ist, dann sollen sie entsprechende Richtlinien verabschieden", kommentierte der ehemalige Vermittler-Lobbyist Gregor Reiter im Fachmagazin kicker die EU-Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof (EuGH): "Dafür aber sind sie zu feige, weil sie um die rechtliche Brisanz wissen und den politischen Preis fürchten. Die EU-Kommission will ihre politische Verantwortung auf den EuGH abwälzen."
Ende vergangenen Monats hatte Brüssel in der milliardenschweren Auseinandersetzung über das FFAR bei den vom Landgericht Mainz angerufenen EuGH-Richtern weitgehend Zustimmung für die FIFA-Positionen signalisiert.
Der Weltverband stuft die Einschätzung der EU-Kommission als nächsten Teilerfolg für sein FFAR-Projekt ein. Bereits im zurückliegenden Sommer sah die FIFA die Rechtmäßigkeit ihrer zu Jahresbeginn vorgelegten Berater-Vorschriften als "vollumfänglich" bestätigt an, nachdem der Internationale Sportgerichtshof CAS eine Klage der länderübergreifenden Vermittlervereinigung PROFAA zurückgewiesen hatte.
Im Schriftsatz der EU-Kommission für Luxemburg bezeichnen vier Sachverständige FFAR-Passagen wie das Mehrparteienvertretungsverbot oder auch den besonders umstrittenen Aspekt der Provisionsobergrenze für grundsätzlich unbedenklich.
Die Experten begründeten ihre Position damit, dass Verbände wie die FIFA einen für den betroffenen Bereich angemessen großen Ermessensspielraum verfügen können müssen, um übergeordnete Ziele - wie etwa Vertragsstabilität, Vermeidung von Interessenkonflikten und Schutz von Spielern - erreichen zu können.
Die EU-Juristen stellten sich in ihrer Stellungnahme auch gegen eine Einschätzung des Landgerichts Dortmund. An der Ruhr hatten die Richter nach Klage von zwei deutschen Beratern den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Umsetzung des FFAR damit begründet, dass ein "Hardcore-Kartell" verhindert werden müsste. Brüssel stellte die Einstufung nunmehr in Luxemburg als "überzeichnet" dar.
Das EU-Papier ist für den EuGH allerdings nicht bindend. Deswegen hofft Reiter weiterhin auf eine Ablehnung der FFAR-Vorschriften durch Luxemburg: "Ich gehe davon aus", sagte der Rechtsanwalt, "dass sich der EuGH davon nicht beeindrucken lässt und unabhängig nach Recht und Gesetz entscheiden wird."
W.Lapointe--BTB