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DFB beantragt Sanktionen: Keine Straffreiheit für Proteste
Die Vereine werden für die Tennisbälle, Flummis und Kamelle zur Kasse gebeten: Trotz der Forderung zahlreicher Klubchefs nach Straffreiheit für die am Ende erfolgreichen Fanproteste gegen den Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) finanzielle Sanktionen beantragt. Zwischen 2500 und 50.000 Euro sollen fällig werden.
Laut einer DFB-Mitteilung hat sich der Ausschuss "auf eine einheitliche Linie zur Behandlung der Spielverzögerungen verständigt, die auch vom DFB-Präsidium mitgetragen wird". In den kommenden Tagen werden die ersten Strafanträge an die betroffenen Vereine verschickt.
Die Bundesligisten sollen je nach Länge der Unterbrechung zwischen 10.000 und 50.000 Euro zahlen. Die Sanktionen für die Zweitligisten liegen zwischen 5000 und 30.000 Euro, bei den Drittligisten werden 2500 bis 15.000 Euro fällig. Hatte das Werfen von Gegenständen keine Spielunterbrechung zur Folge, werden pauschal 5000 Euro (Bundesliga), 2500 Euro (2. Liga) und 1250 Euro (3. Liga) beim DFB-Sportgericht beantragt.
Der Kontrollausschuss spricht von "maßvollen Geldstrafen". Zudem werde jeweils ein "Strafnachlass" in Höhe von etwa einem Drittel der beantragten Geldsumme inkludiert, der von den Vereinen für Fandialoge genutzt werden könne.
"Es war von vornherein klar, dass wir keine Flummis und Tennisbälle zählen, sondern mit Pauschalbeträgen arbeiten werden", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner: "An einem friedlichen Protest ist nichts auszusetzen. Aber Gegenstände, die in den Innenraum fliegen, können dort befindliche Personen gefährden, und Unterbrechungen stehen einem reibungsfreien Ablauf des Spielbetriebs entgegen. Deshalb werden dafür wie üblich Sanktionen beantragt."
Das Präsidium steht hinter dem Vorgehen des Kontrollausschusses. Der Protest an sich solle nicht sanktioniert werden, betonte der für Rechtsangelegenheiten zuständige Vizepräsident Thomas Bergmann: "Aber wenn Spiele unterbrochen werden müssen, dann sind natürlich Grenzen überschritten. Das Vorgehen des Kontrollausschusses ist bewusst ausgesprochen moderat und mit dem Präsidium abgestimmt. Hier herrscht Konsens."
Nachreiner machte allerdings klar, dass Unterbrechungen wegen geworfener Gegenstände zukünftig wieder härter bestraft werden sollen: "Die jetzt abgestimmte Linie betrifft ausschließlich die Würfe der letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Investoren-Thema."
L.Janezki--BTB