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Sommermärchen-Prozess: DFB beharrt auf Betriebsausgabe
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hofft nach wie vor auf eine millionenschwere Steuer-Rückzahlung durch einen entsprechenden Ausgang des Sommermärchen-Prozesses. Der vom Verband beauftragte Steuerfachanwalt Jan Olaf Leisner erklärte am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt/Main, dass es sich bei der Zahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro tatsächlich um eine "Betriebsausgabe" gehandelt habe. Deren "Vorgeschichte und die Verwendung der Gelder" seien "steuerlich irrelevant".
Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. Auch am dritten Verhandlungstag in Frankfurt ging es um jene 6,7 Millionen Euro, die vom DFB als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden.
Das Geld wurde 2005 vom WM-Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef und inzwischen verstorbenen Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.
Dem DFB war rückwirkend für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Sollte das Gericht der Argumentation des Verbandes folgen, könnte der Verband auf eine Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro hoffen.
Angeklagt sind in Frankfurt drei frühere DFB-Spitzenfunktionäre. Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.
Niersbach, Zwanziger und Schmidt, die wie der verstorbene Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee angehörten, weisen die Vorwürfe zurück. Leisner bezeichnete die Anklagepunkte als "vollständig unbegründet".
Die Staatsanwaltschaft attackierte die Angeklagten am Donnerstag nach deren zurückliegenden Einlassungen heftig. Für eine außergerichtliche Einigung gebe es derzeit keine Grundlage. Die Ausführungen Leisners wurden von Staatsanwalt Jesco Kümmel als "Unsinn" bezeichnet.
Der Prozess wird am 15. April fortgesetzt. Dann soll unter anderem Ehrenpräsident Uli Hoeneß vom FC Bayern Aussagen. Auch die Vernehmungen des früheren DFB-Präsidenten Fritz Keller, des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs Urs Linsi und von Ex-Nationalspieler Günter Netzer sind im späteren Prozessverlauf geplant.
G.Schulte--BTB