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Sommermärchen-Urteil: DFB muss 130.000 Euro Strafe zahlen
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre im sogenannten Sommermärchen-Skandal eine Strafe in Höhe von 130.000 Euro zahlen. Dieses Urteil fällte das Landgericht Frankfurt/Main am Mittwoch zum Ende des seit März 2024 andauernden Prozesses um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und sah einen "besonders schweren" Fall. Der Verband solle deshalb eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro zahlen, hatte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel in seinem Plädoyer gefordert. Die Verteidigung hatte den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung zurückgewiesen und einen Freispruch beantragt.
Von den anfangs drei Beschuldigten saß beim Abschluss nach 33 Verhandlungstagen niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.
Für das Gericht stand seit Monaten fest, wofür die ominösen 6,7 Millionen Euro, die vom DFB als Ausgabe für eine nie stattgefundene WM-Gala deklariert worden waren, verwendet wurden: Demnach handelte es sich um eine von WM-Chef Franz Beckenbauer im DFB-Dienst veranlasste Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission um Mohamed bin Hammam. So wollten sich die damaligen DFB-Spitzenfunktionäre den am Ende gewährten WM-Zuschuss des Weltverbands in Höhe von 170 Millionen Euro sichern.
G.Schulte--BTB