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Sportgericht bestätigt 15.000 Euro Geldstrafe für Stuttgart
Bundesligist VfB Stuttgart muss wegen Fehlverhaltens seiner Anhänger endgültig 15.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Buße, die im Einzelrichterverfahren am 28. Juni verhängt worden war, bestätigt.
"Ein Strömen von mehr als 1000 Zuschauern auf den Rasen stellt ein zu hohes Risiko dar, das zu schlimmen Folgen führen kann. Wir können von Glück sagen, dass hier nicht mehr passiert ist", sagte Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt/Main leitete.
Die Schwaben sehen das anders und erwägen, das DFB-Bundesgericht anzurufen. "Ich finde es schade, dass das Sportgericht friedliche und spontane Emotionen (...) bestraft", sagte Vorstandschef Alexander Wehrle. Der VfB habe "in Bezug auf unser Sicherheits- und Präventionskonzept nichts falsch gemacht". Zudem regte Wehrle an, das Sanktionssystem zu ändern und mit dem erlösten Geld "regionale und lokale Vereine" zu unterstützen.
Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Köln am 14. Mai hatten nach feststehendem Klassenverbleib zahlreiche Stuttgarter Anhänger von mehreren Seiten des Stadions das Spielfeld gestürmt. Letztlich befanden sich schätzungsweise über 1000 Anhänger im Innenraum.
I.Meyer--BTB