-
Baby aus Krankenhaus in NRW entführt: Polizei nimmt 18-Jährige fest
-
Schon in EM-Form: Neugebauer siegt in Ratingen
-
Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren
-
THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf
-
Dritter Tag mit Temperaturrekord in Folge - Hitzewelle in Deutschland geht zuende
-
Fünfkampf: Dogue erstmals Gesamtweltcupsieger
-
Hitzeschlacht: Russell siegt souverän - Verstappen trumpft auf
-
Serbiens Präsident Vucic kündigt vor Anhängern Rücktritt "in ein paar Wochen" an
-
Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau
-
14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien
-
Nach Rahmenabkommen mit Libanon: Neue Gefechte zwischen Israel und Hisbollah
-
DIHK fordert Zusammenarbeit der EU mit China und warnt vor Handelskonflikt
-
Preisgeld-Streit in Wimbledon: Uneinigkeit bei Spielern
-
Neue Hitzekorde in Deutschland - Abkühlung aber in Sicht
-
Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote
-
Biber verunglückt im Gleisbett - Schulkinder wollen helfen
-
Neue Angriffe Irans und der USA schüren Furcht vor Kollaps der Friedensbemühungen
-
EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe
-
Dämpfer für Wüst: CDU in NRW verliert in Umfrage - AfD zweitstärkste Kraft
-
Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt
-
Besuch in Großbritannien: Harry und Meghan wohnen im Juli in königlichen Residenzen
-
Neuer nächtlicher Temperaturrekord: 29,4 Grad in Sachsen gemessen
-
USA und Iran greifen trotz Waffenruhe erneut an - Golfstaaten unter Beschuss
-
Aberwitziges "Endspiel": Österreich und Algerien weiter
-
Joker Messi mit Freistoß-Tor: Argentinien besiegt Jordanien
-
Albanien: Erneut Tausende Menschen bei Demonstration gegen Kushner-Bauprojekt
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge fordert Sofortprogramm für Klimaanlagen
-
US-Botschafter feiert 250. Jubiläum in Brüssel mit hochrangigen Gästen
-
Historischer Erfolg: DR Kongo im Sechzehntelfinale
-
Spektakuläres Remis: Ronaldo verpasst Gruppensieg
-
Mileis Kabinettschef tritt wegen Korruptionsvorwürfen zurück
-
Zittersieg gegen Ghana: Kroatien im Sechzehntelfinale
-
Mit Rekordmann Kane: England müht sich zum Gruppensieg
-
US-Streitkräfte: "Mehrere Ziele" im Iran angegriffen
-
Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland
-
Zehntausende Menschen feiern Versammlungsfreiheit bei Pride Parade in Budapest
Urteil: Deutschland muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun
Deutschland muss mehr gegen Nitrat im Grundwasser tun: Die Bundesregierung muss ein Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor der Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft erstellen. Dieses soll der Düngeverordnung zugrunde gelegt werden, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hatte damit Erfolg. (Az. 10 C 1.25)
Nitrat gelangt vor allem über das Düngen ins Grundwasser. Eine zu hohe Nitratkonzentration kann Probleme bei der Trinkwassergewinnung verursachen, da zu viel Nitrat im Körper in potenziell gesundheitsschädliche Stoffe umgewandelt werden kann. Laut deutschem Nitratbericht 2024 wurden in den Jahren 2020 bis 2022 an jeder vierten Messstelle die EU-weit festgelegten Grenzwerte überschritten.
Die Umwelthilfe war vor Gericht gezogen, weil Deutschland ihrer Auffassung nach seine Pflichten aus der europäischen Nitratrichtlinie nicht erfüllt. Die EU verpflichtet Mitgliedsstaaten dazu, Aktionsprogramme zum Schutz von Gewässern vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzustellen und diese alle vier Jahre fortzuschreiben.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Klage keinen Erfolg. Die Umwelthilfe legte daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein und beantragte, dass ein nationales Aktionsprogramm erstellt wird. Dem gab das Gericht nun statt. Die Düngeverordnung reiche nicht aus, erklärte es. Das Aktionsprogramm müsse zum Ziel haben, die Verunreinigung mit Nitrat aus der Landwirtschaft so zu reduzieren, dass Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthalte.
In einem ersten Schritt muss das Landwirtschaftsministerium nun das Aktionsprogramm erstellen. In einem zweiten Schritt soll dieses in die Beratungen für einen Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung einbezogen werden, wie das Gericht ausführte.
J.Horn--BTB