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Bundestag beschließt CO2-Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern
Vermieter sollen ab dem kommenden Jahr einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, welche die Mieter bislang alleine tragen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Durch ein Stufenmodell fällt die Beteiligung für den Vermieter umso höher aus, desto schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Der Eigentümerverband Haus & Grund kündigte umgehend Klage gegen die neue Regelung an.
Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällig - der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne steigen. Dadurch erhöhen sich auch die Heizkosten. Bislang können sie komplett auf die Mieter umgelegt werden. Für die Vermieter gibt es so keinen Anreiz, in die energetische Sanierung ihrer Häuser und Wohnungen zu investieren.
Die Ampel-Koalition hatte sich am Mittwoch auf letzte Änderungen am geplanten Stufenmodell verständigt. Bei Gebäuden mit schlechten Werten - gemessen am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter - müssen Vermieter und Vermieterinnen demnach 95 Prozent der CO2-Kosten tragen. "Damit setzen wir zusätzliche Anreize für notwendige Investitionen", erklärte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup. In der obersten Gebäudeeffizienzstufe tragen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten.
Haus & Grund bezeichnete die Kostenbeteiligung für Vermieter als "puren Populismus" und "verfassungsrechtlich höchst bedenklich", da der Vermieter für den Verbrauch der Mieter zahle. "Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an", erklärte Verbandschef Kai Warnecke.
"Die Energiekosten sind ohnehin so hoch, dass jeder versucht, jede Kilowattstunde einzusparen", erklärte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Beide Verbände sprachen sich dafür aus, die CO2-Bepreisung angesichts der aktuellen Situation auszusetzen.
F.Pavlenko--BTB