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Senat will nach Volksentscheid in Hamburg CO2-Minderungen festlegen
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid für schärfere landeseigene Klimaziele in Hamburg hat der dortige Senat das weitere Vorgehen benannt. Das Endergebnis des Volksentscheids werde "unverzüglich" formal festgestellt und das Änderungsgesetz dann im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, teilte der Senat der Hansestadt am Montag mit. Während das Ziel der Klimaneutralität von 2045 auf 2040 vorgezogen werde, bleibe die bis 2030 geplante Reduktion der CO2-Emissionen um 70 Prozent gegenüber 1990 unverändert.
Nach Angaben des Senats gelten ab dem kommenden Jahr in Hamburg Höchstmengen für CO2-Emissionen, die den Minderungspfad des Ausstoßes bis zur Klimaneutralität festlegen. Die Aufteilung auf die Sektoren private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Industrie sowie Verkehr müsse vom Senat festgelegt werden.
Um den Minderungspfad zu prüfen, werde eine jährliche Schätzbilanz eingeführt - die erste müsse bereits für das laufende Jahr erfolgen. Allerdings habe diese Bilanz keine unmittelbaren Folgen, weil noch keine gesetzlichen Höchstmengen gelten.
Die Schätzbilanz für 2026 müsse bis zum 30. Juni 2027 vorgelegt werden. Sollte es eine Überschreitung der vorgegebenen CO2-Emissionen geben, müssen dann den Angaben zufolge innerhalb von fünf Monaten vom Senat Maßnahmen ergriffen werden, um die Überschreitung auszugleichen. Alle Maßnahmen beträfen die eigene Regelungskompetenz des Senats, Bundes- oder EU-Recht seien nicht umfasst.
Der Senat erklärte allerdings, dass nach den vorliegenden Gutachten eine schnellere Emissionsverringerung nur bei den entsprechenden Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden könne. Dazu zählt den Angaben zufolge ein zeitnah zu erreichender Strommix mit 80 Prozent erneuerbarer Energie, ein "exponentieller Hochlauf" der Elektromobilität, eine erheblich gesteigerte Sanierungsrate beim Gebäudebestand sowie geeignete Standorte für die unterirdische Speicherung von CO2.
In dem Volksentscheid hatten am Sonntag 53,1 Prozent der teilnehmenden Wahlberechtigten für den Gesetzentwurf einer Initiative gestimmt. 46,9 Prozent lehnten sie ab.
G.Schulte--BTB