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Greenwashing-Prozess: Gericht verurteilt TotalEnergies wegen "irreführender" Praktiken
Im Greenwashing-Prozess gegen den Öl- und Gasriesen TotalEnergies hat ein französisches Gericht den Konzern teilweise schuldig gesprochen. TotalEnergies habe mit übertriebenen Klimaschutzversprechen "irreführende Geschäftspraktiken" angewendet, erklärte das Gericht am Donnerstag. Umweltorganisationen begrüßten das Urteil als "Wendepunkt" im Kampf gegen Greenwashing.
Als Greenwashing wird die Verschleierung der tatsächlichen Umweltbilanz bei gleichzeitigem Versuch verstanden, sich als besonders umweltfreundlich darzustellen. Im Fall von TotalEnergies hatten die klagenden Umweltverbände - Greenpeace Frankreich und zwei weitere Organisationen - insbesondere moniert, dass der Konzern in einer Werbekampagne den Eindruck erweckt habe, trotz seines Öl- und Gasgeschäftes Klimaneutralität erreichen zu können.
Das Pariser Gericht urteilte nun, dass TotalEnergies Umweltaussagen getätigt habe, die Verbraucher "irregeführt" hätten und sie glauben ließen, das Unternehmen könne bis 2050 CO2-Neutralität erreichen - und gleichzeitig die Öl- und Gasproduktion steigern. Allerdings folgte das Gericht weiteren Vorwürfen der Umweltschützer nicht, wonach TotalEnergies Gas und Biokraftstoffe irreführend als saubere Energie beworben habe.
Gleichwohl begrüßten die Kläger das Urteil. Damit sei "weltweit zum ersten Mal ein großes Öl- und Gasunternehmen von einem Gericht wegen Irreführung der Öffentlichkeit durch Greenwashing seines Images hinsichtlich seines Beitrags zum Kampf gegen den Klimawandel verurteilt" worden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der drei Organisationen.
Der französische Energiekonzern Total hatte sich 2021 in TotalEnergies umbenannt und dies durch eine massive Werbekampagne begleitet, die unter anderem Investitionen in Windenergie und Solarkraft betonte. Das Unternehmen erklärte damals das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden und fügte den Zusatz "gemeinsam mit der Gesellschaft" hinzu.
Die Kläger prangerten jedoch eine "große Diskrepanz" zwischen Werbung und tatsächlicher Aktivität des Unternehmens an, die nach wie vor größtenteils auf fossilen Brennstoffen basiere. Die Umweltschützer hoffen, dass mit dem Urteil nun ein Präzedenzfall auch für die Werbung anderer Unternehmen geschaffen wird.
C.Meier--BTB