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Kabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse
Das Kabinett hat am Freitag die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft sollen damit ab Januar 2023 bis Ende April 2024 von gedeckelten Preisen für Gas und Strom profitieren.
Die Deckelung des Gaspreises auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Weil für den Rest der übliche Marktpreis gezahlt werden muss, bleibt ein Sparanreiz. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei fast 18 Cent. Profitieren sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
Für Unternehmen ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr soll der Preis bei sieben Cent gedeckelt werden, und zwar für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25.000 Unternehmen und etwa 1900 Krankenhäuser.
Die Strompreisbremse soll den Preis bei 40 Cent für Haushalte und kleine Firmen deckeln, ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Derzeit liegt der Strompreis laut Vergleichsportalen im Schnitt bei fast 43 Cent pro Kilowattstunde.
Industriekunden sollen für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs maximal 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen. Derzeit liegt der Strompreis laut Vergleichsportalen im Schnitt bei fast 43 Cent pro Kilowattstunde.
Finanziert werden soll die Strompreisbremse teilweise durch das Abschöpfen übermäßiger Gewinne am Strommarkt. Diese Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember - zunächst war hier eine rückwirkende Geltung ab September geplant gewesen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet. Sie könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden - höchstens aber bis April 2024. Ein weiterer Teil des Geldes kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes.
J.Fankhauser--BTB