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Karlsruhe macht Weg für deutsche Zustimmung zu ESM-Reform frei
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier darf das deutsche Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsschirms ESM unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass es eine Verfassungsbeschwerde von mehreren FDP-Bundestagsabgeordneten verworfen habe. Die Abgeordneten sahen ihre Rechte verletzt, weil das ihrer Meinung nach "verfassungsändernde" Zustimmungsgesetz im Bundestag nicht mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet worden war. (Az. 2 BvR 1111/21)
Sie hätten in ihrer Beschwerde aber nicht erklärt, wie mit der Reform möglicherweise Hoheitsrechte auf ESM oder Europäische Union übergingen, teilte das Gericht mit. Auch eine andere Verletzung ihrer Abgeordnetenrechte sei nicht ausreichend dargelegt. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) war vor zehn Jahren als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise geschaffen worden, um angeschlagene Euro-Länder zu unterstützen.
Mit der Reform soll er mehr Möglichkeiten bekommen, bei finanziellen Krisen zu helfen. Zudem ist ein gemeinsamer Absicherungsfonds für die Abwicklung von gescheiterten Banken geplant. Bundestag und Bundesrat stimmten im Juni 2021 zu. Der Bundespräsident wartete aber auf Bitte des Verfassungsgerichts hin noch mit der Unterzeichnung.
D.Schneider--BTB