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Urteil: Staat muss Arbeitgeber Lohnfortzahlung in Quarantäne nicht erstatten
Ist ein Mitarbeiter nach Kontakt zu einem Corona-Infizierten in Quarantäne, kann der Arbeitgeber vom Staat keinen Ersatz für Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen. Die Firma sei in einem solchen Fall zum Weiterzahlen verpflichtet, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag. Es wies die Klage einer Ingenieursgesellschaft ab.
Einer ihrer Mitarbeiter musste im Oktober 2020 für 15 Tage in Quarantäne, weil er Kontakt zu einem Infizierten hatte. Der Mitarbeiter selbst erkrankte aber nicht an Covid-19. Die Firma argumentierte, dass sie mit der Zahlung für den Staat in Vorkasse gegangen sei. Die Pandemie sei kein Grund, der in der Person des Mitarbeiters liege - darum sei der Arbeitgeber vertraglich nicht zur Zahlung verpflichtet.
Das sah das Gericht anders. Die Fehlzeit beruhe auf dem Kontakt des Mitarbeiters zu einem Infizierten, erklärte es. Bei einem längeren und unbefristeten Arbeitsverhältnis sei eine Lohnfortzahlung für etwa zwei Wochen auch angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Ingenieursgesellschaft kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
M.Odermatt--BTB