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Haft- und Bewährungsstrafen in Prozess um Untreue bei Brillenkonzern Fielmann
Wegen eines größeren Untreue- und Bestechungskonstrukts zu Lasten des Brillenkonzerns Fielmann hat das Landgericht in Kiel einen ehemaligen Mitarbeiter des Unternehmens zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Einen Inhaber einer Marketingagentur verurteilte das Gericht am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, weitere Beschuldigte zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten.
In dem Fall ging es um falsche Abrechnungen über Leistungen für Marketing- und Sponsoringaktivitäten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige leitende Mitarbeiter der Öffentlichkeitsabteilung von Fielmann die Auszahlung von Rechnungen an die Marketingagentur des Mitangeklagten und ein anderes Unternehmen freigegeben hatte, obwohl diesen zumindest teilweise keine tatsächlich erbrachten Dienstleistungen zu Grunde lagen. Im Gegenzug erhielt er von den Inhabern unter anderem teure Zuwendungen und Geschenke.
Das Gesamtvolumen der in Frage stehenden mehr als 900 Rechnungen aus den Jahren 2012 bis 2015 lag demnach bei etwa fünf Millionen Euro, wobei das Gericht die Höhe des dem Fielmann-Konzerns tatsächlich real entstandenen Schadens aufgrund veruntreuender falscher Abrechnungen auf etwa 480.000 Euro schätzte. Der frühere Mitarbeiter erhielt demnach im Laufe der Jahre von den Mitangeklagten Zuwendungen im Wert von etwa 400.000 Euro als Einnahmen.
Der ehemalige Fielmann-Manager wurde nun wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt, die übrigen Beschuldigten wegen Beihilfe zur Untreue sowie wegen Bestechung oder Beihilfe dazu. Der Prozess hatte im Juni begonnen. Wegen einer sehr langen Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahren erließ das Gericht nach Angaben der Sprecherin allen Angeklagten einen Teil der Strafe. Bei dem früheren Mitarbeiter gelten drei Monate Haft schon als verbüßt.
M.Furrer--BTB