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Kartellamt baut Abteilung für Missbrauchskontrolle bei Energiepreisbremsen auf
Das Bundeskartellamt hat mit dem Aufbau einer Abteilung begonnen, die verhindern soll, dass Energieversorger die Gas- und Strompreisbremsen zu ihrem Vorteil ausnutzen. Der Staat stelle zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie "riesige Finanzmittel" zur Verfügung - sollten einzelne Unternehmen dies ausnutzen, werde das Amt missbräuchliche Verhaltensweisen verfolgen, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. In Verdachtsfällen werde das Kartellamt überprüfen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden.
Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom sollen ab März greifen, rückwirkend sollen sie auch für Januar und Februar gelten. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs - und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Es gibt Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.
Für das Kartellamt ist die Missbrauchskontrolle "ein ganz neues Aufgabenfeld", erklärte Mundt am Dienstag. Es gehe nicht um den Schutz des Wettbewerbs, sondern es gehe vor allem um den Schutz der Steuerzahlerinnen und -zahler und darum, dass Unternehmen nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Preise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen.
Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, erläuterte Mundt. Unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssten erstattet werden.
Der Behördenpräsident berichtete, in den vergangenen Wochen hätten bereits viele Bürgerinnen und Bürger dem Kartellamt ihre Benachrichtigungen über Preiserhöhungen für Gas, Strom und Fernwärme zur Prüfung geschickt. Das Kartellamt sei aber nicht die zuständige Stelle für Widersprüche gegen Preiserhöhungen und auch nicht für eine Genehmigung einer Preiserhöhung, stellte Mundt klar. Das sei auch in den Regelungen der Energiepreisbremsen nicht vorgesehen.
J.Fankhauser--BTB