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Modehändler scheitern vor EU-Gericht mit Klagen gegen deutsche Corona-Hilfen
Das Gericht der Europäischen Union hat Klagen der Modehändler Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen abgewiesen. Die Genehmigung der Unterstützung bei den Fixkosten sei verhältnismäßig und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, entschied das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die beiden Bekleidungsfirmen bemängelten, dass die im Herbst 2020 beschlossene Fixkostenhilfe den Wettbewerb verzerre. (Az. T-306/21 u.a.)
Die Regelung sah vor, dass Unternehmen mit Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent in der Pandemie finanzielle Unterstützung bekommen konnten. Zuerst war diese Hilfe auf drei Millionen Euro begrenzt und wurde später auf bis zu zehn Millionen Euro angehoben. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen im November 2020 und die Änderung im Februar 2021.
Falke und Breuninger sahen sich benachteiligt, da die Regelung auf das ganze Unternehmen und nicht auf einzelne Geschäftsfelder abzielte. Sie seien von den Hilfen fast komplett ausgeschlossen, gaben sie an. Einbrüche in einzelnen Geschäftsfeldern - etwa beim Verkauf in Filialen - seien nicht berücksichtigt worden, weil es im Onlinehandel keine Einbußen gegeben habe.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nun nicht. Es wies auch eine Klage Breuningers gegen deutsche Entschädigungszahlen an Unternehmen aus dem Mai 2021 ab.
K.Brown--BTB