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Zahl der Schlichtungsanträge zur Post laut Bundesnetzagentur 2021 verdoppelt
Verloren gegangene Pakete und beschädigte Päckchen: Die Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Wie die Bonner Behörde am Freitag mitteilte, gingen 3752 Schlichtungsanträge ein, im Jahr 2020 waren es demnach 1861 Anträge. Zum Beginn dieses Jahres liegen die Antragszahlen laut Bundesnetzagentur auf einem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr.
An die Schlichtungsstelle können sich Verbraucherinnen und Verbraucher dann wenden, wenn etwa Sendungen verloren gegangen oder beschädigt worden sind und keine Einigung mit dem Postunternehmen gelang. Die Stelle bemüht sich dann um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Für die betroffenen Unternehmen besteht eine Teilnahmepflicht, sofern Verbraucher einen Schlichtungsantrag stellen.
Die Verdopplung der Anträge "zeigt den hohen Bedarf für eine neutrale Anlaufstelle im Postbereich", erklärte der Präsident der Netzagentur, Jochen Homann. Demnach bezogen sich knapp 80 Prozent auf Probleme bei Paketen, der Rest verteilte sich auf Briefe, Einschreiben und Päckchen.
In 1325 Fällen erzielte die Behörde eine gütliche Einigung. In rund 400 Fällen verweigerten die Postdienstleister die Teilnahme an Verfahren, 1160 Anträge lehnte die Stelle ab, vor allem wegen mangelnder Zuständigkeit. Mehrere hundert Anträge wurden aber auch zurückgenommen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen.
Fast 81 Prozent der zulässigen Anträge entfielen auf die Deutsche Post DHL, gut zehn Prozent auf Hermes, knapp fünf Prozent auf DPD und die restlichen Anträge auf die Anbieter GLS und UPS. Angesichts der weiterhin hohen Paketmengen geht die Bundesnetzagentur auch in Zukunft von vielen Anträgen aus.
J.Fankhauser--BTB