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Verbraucherschützer fordern Entschädigung für Bahn-Verspätung ab 30 Minuten
Verbraucherschützer fordern, dass Bahnreisende bereits bei einer Zugverspätung ab 30 Minuten eine Entschädigung erhalten. "Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet", erklärte die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Ramona Pop. Eine Entschädigung sollte daher bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines Zehn-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Aktuell werden ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden 50 Prozent.
Bei der Deutschen Bahn waren im vergangenen Jahr nur 65,2 Prozent der Fernzüge pünktlich - zehn Prozentpunkte weniger als 2021. Die Bahn erklärte dies mit einer "überalterten und knappen Infrastruktur, intensiver Bautätigkeit und ab dem zweiten Quartal einem rasant wachsendes Verkehrsaufkommen im Fern- und Nahverkehr".
Vzbv-Chefin Pop erklärte am Dienstag: "Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen." Mit den ab Sommer 2023 geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen. Daher sollte die Bahn ihre Reisenden zumindest angemessen entschädigen.
Die Bundesregierung muss in diesem Jahr die Regeln für Fahrgastrechte entsprechend einer Reform einer EU-Richtlinie anpassen. Verbraucherschützer haben die Reform als Rückschritt bei den Verbraucherrechten kritisiert, weil dadurch voraussichtlich die Pflicht für Bahnunternehmen für Erstattungen in Fällen von nicht selbst verschuldeten Verspätungen etwa wegen Unwettern entfällt. Für deutsche Verbraucher bringt die Richtlinie tatsächlich kaum Verbesserungen: Die EU-Mindestvorgaben für Entschädigungen liegen künftig auf demselben Niveau wie in Deutschland.
C.Kovalenko--BTB