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Bundeskartellamt verwarnt Google wegen Umgangs mit persönlichen Daten
Das Bundeskartellamt hat den US-Konzern Alphabet und dessen europäische und deutsche Google-Töchter wegen des Umgangs mit persönlichen Daten von Nutzern verwarnt. "Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen", erklärte Behördenchef Andreas Mundt am Mittwoch. Einer vorläufigen Einschätzung des Kartellamts zufolge wird Google voraussichtlich seine Praktiken zur Datenverarbeitung anpassen müssen.
Ein Untersuchungsverfahren habe bisher ergeben, "dass die Nutzerinnen und Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl haben, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind", erklärte das Bundeskartellamt. "Die bislang angebotenen Wahlmöglichkeiten sind insbesondere zu intransparent und pauschal, soweit Google überhaupt Wahlmöglichkeiten anbietet."
Google bietet eine Vielzahl verschiedener Dienste an, darunter äußerst beliebte Angebote wie die Google Suche, der Videodienst Youtube, der App-Store Google Play auf Android-Smartphones oder Google Maps. Mit all diesen Daten könne der Konzern "sehr detaillierte Profile über Verbraucherinnen und Verbraucher anlegen, die das Unternehmen für Werbung sowie für andere Zwecke nutzen kann, oder auch Funktionen von Diensten trainieren", erklärte das Bundeskartellamt.
"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf", erklärte Mundt. "Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten." Daher müsse Google die Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne erfüllen.
Um den Vorschriften zu genügen, müssten Nutzerinnen und Nutzer etwa die Datenverarbeitung auf den jeweils genutzten Dienst beschränken und auch "nach den Zwecken der Datenverarbeitung differenzieren" können, erklärte das Kartellamt. Auch dürfe es nicht leichter sein, die Zustimmung zu einer dienstübergreifenden Datenverarbeitung zu erteilen als dies zu verweigern. Google dürfe auch nicht "anlasslos und präventiv" flächendeckend Daten speichern - "auch nicht für Sicherheitszwecke".
Anfang 2021 waren neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Daraufhin stellte das Kartellamt den Google-Mutterkonzern Alphabet sowie den Online-Händler Amazon und die Facebook-Mutter Meta unter verschärfte Beobachtung. Als große Digitalkonzerne unterliegen sie "der erweiterten Missbrauchsaufsicht" der Behörde. Eine finale Entscheidung zu Google mit Handlungsanweisung soll in diesem Jahr fallen.
K.Brown--BTB