-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
-
Нуша Аубель: Скільки ще Потсдам витримає адміністративних провалів?
-
नूशा ऑबेल: पॉट्सडैम और कितनी प्रशासनिक विफलता सहन कर सकता है?
-
ヌーシャ・オーベル:ポツダムは、あとどれだけの行政の失態に耐えられるのか?
-
누샤 아우벨: 포츠담은 행정 실패를 얼마나 더 견뎌낼 수 있을까?
-
努莎·奧貝爾:波茨坦還能承受多少行政失職?
-
نوشا أوبيل: إلى أي مدى ستتحمل بوتسدام المزيد من الفشل الإداري؟
-
Нуша Аубель: Сколько ещё Потсдам сможет выдержать административных провалов?
-
Porsche verkauft IT-Beratungstochter MHP an indischen Tata-Konzern
-
SPD und Verbände begrüßen Linnemanns "Kurskorrektur" bei pflegenden Angehörigen
-
Zu 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens: Verdienstorden für Ferres und Müntefering
-
Klopp nominiert DFB-Kader am 17. September
-
Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet
-
Während Urlaubs von Bewohnerin: Fledermäuse nisten sich in Bayern in Wohnung ein
-
Veganes Angebot in Hochschulmensen binnen zehn Jahren vervierfacht
-
Fangverbot für Hering: EU will Ausnahme für Ostsee-Küstenfischer aufheben
-
Tesla ruft in China Millionen Fahrzeuge wegen versenkbarer Autotürgriffe zurück
-
"Blutrünstige Barbaren": Geldstrafe nach muslimfeindlichem Post in Hamburg
-
Umfrage: In Frankreich scheint Stichwahl Le Pen - Mélenchon möglich
-
Ukraine-Partner beraten am 35. Unabhängigkeitstag des Landes über weitere Unterstützung
-
Gericht in Syrien verurteilt früheren Großmufti unter Assad zu lebenslanger Haft
-
Französische TV-Moderatorin gibt Sendung wegen Kandidatur ihres Partners ab
-
Alabali Radovan: Verfügbarkeit von Wasser "zentraler Faktor" für Wirtschaft
-
Online-Händler Shein will mit Börsengang am 1. September Geld für Expansion sammeln
-
Seoul: USA sagen große gemeinsame Militärübung mit Südkorea ab
Bundesarbeitsgericht festigt gleichen Lohn für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den gleichen Lohn für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte gestärkt. Mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil sprach es einem Rettungsassistenten mit 16 Monatsstunden den gleichen Lohn und damit eine Nachzahlung von 3286 Euro zu. (Az: 5 AZR 108/22)
Der Kläger arbeitete mit durchschnittlich 16 Stunden monatlich als Rettungsassistent im Raum München. Er erhielt eine Vergütung von zwölf Euro pro Stunde, seine regulär beschäftigten Kollegen erhielten 17 Euro pro Stunde. Der Kläger sah hierin eine Diskriminierung der Teilzeitarbeit und verlangte ebenfalls die 17 Euro. Für die Zeit von Januar 2020 bis April 2021 ergab sich daraus eine Nachforderung von 3286 Euro.
Die Arbeitgeberin rechtfertigte den geringeren Lohn mit Unterschieden bei der Schichtplanung. Die "hauptamtlichen" Rettungsassistenten würden verbindlich eingeteilt. Das schaffe Planungssicherheit und sei ein geringerer Aufwand. Demgegenüber könnten die "Nebenamtlichen" angefragte Schichten ablehnen und eigene Vorschläge machen.
Wie nun das BAG entschied, kann dies die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Der behauptete erhebliche Unterschied sei schon nicht erkennbar, weil bei den Regelbeschäftigten Pausen und Arbeitszeitgrenzen zu beachten sind.
"Dass sich ein Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zu bestimmten Dienstzeiten einfinden muss, rechtfertigt in der gebotenen Gesamtschau keine höhere Stundenvergütung gegenüber einem Arbeitnehmer, der frei ist, Dienste anzunehmen oder abzulehnen", stellten die Erfurter Richter klar. Wie schon in der Vorinstanz das Landesarbeitsgericht München sprachen sie daher dem Kläger die geforderte Nachzahlung zu.
P.Anderson--BTB