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Familienministerium legt Konzept für Kindergrundsicherung vor
Die geplante Kindergrundsicherung nimmt langsam Formen an. Das Familienministerium verschickte am Mittwoch Eckpunkte für das Vorhaben an andere beteiligte Ressorts, wie ein Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Kindergrundsicherung soll bisherige Sozialleistungen wie Kindergeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag zusammenfassen. Ziel ist es, durch eine einfachere Struktur und leichteren Zugang mehr Familien zu erreichen und so Kinderarmut zu bekämpfen.
Bereits bekannt war, dass die Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten bestehen soll: Dabei handelt es sich zum einen um den sogenannten Garantiebetrag - er soll unabhängig vom Familieneinkommen für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ausfallen. Daneben ist ein Zusatzbeitrag vorgesehen, dessen Höhe vom Familieneinkommen abhängt - je mehr die Eltern verdienen, desto geringer fällt der Zusatzbeitrag aus.
Der Garantiebetrag solle mindestens der Höhe des dann geltenden Kindergeldes entsprechen, heißt es laut der "Wirtschaftswoche" in den am Mittwoch verschickten Eckpunkten. Derzeit fließen pro Kind 250 Euro. Der Zeitung zufolge werden die zusätzlichen Kosten durch die Einführung der Kindergrundsicherung insgesamt auf acht bis zehn Milliarden Euro geschätzt.
Die Neuregelung sei "eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode", zitierte die "Wirtschaftswoche" aus dem Eckpunktepapier. Ausdrücklich vorgesehen sei, "nicht nur das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen".
Durch "vereinfachte Zugänge zur Leistung und durch die digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens" solle eine "hohe Inanspruchnahme" erreicht werden. Eine einfache Einkommensprüfung und die Bündelung von verschiedenen sozialpolitischen Leistungen solle die Antragstellung erleichtern.
Aktuell leben ungefähr 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.
Sozialverbände und Kinderrechtsorganisationen fordern schon lange eine Kindergrundsicherung. Die Ampel-Parteien vereinbarten das Vorhaben im Koalitionsvertrag. Im März vergangenen Jahres wurde dann eine Arbeitsgruppe der Ministerien für Familie, Finanzen, Justiz, Arbeit, Bildung und Wohnen eingesetzt, um die Grundzüge festzulegen.
Bis die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt wird, dauert es aber noch. Zunächst sollen die Eckpunkte im Februar im Kabinett beschlossen werden. Dann beginnt die Arbeit am ausformulierten Gesetzentwurf. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Jahresende starten. Erstmals ausgezahlt werden soll die Kindergrundsicherung dann 2025.
S.Keller--BTB