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Variabler Zins darf kein beliebiger Zins sein
Bei Sparverträgen mit variablem Zinssatz müssen Zinsänderungen für die Sparerinnen und Sparer nachvollziehbar und kalkulierbar sein. Darauf pochte erneut der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Er gab damit einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland statt. (Az: XI ZR 257/21)
Nach den Vertragsbedingungen für frühere Prämiensparverträge konnte die Sparkasse den jeweiligen Zinssatz täglich ändern und nur per Aushang bekanntgeben. Die Verbraucherzentrale Sachsen rügte insbesondere, die Zinsen müssten monatlich und nach konkret vereinbarten Regeln angepasst werden.
In einem viel beachteten Urteil zur Sparkasse Leipzig hatte der BGH im Oktober 2021 entschieden, dass Banken und Sparkassen variable Zinsen nicht frei festlegen dürfen. Sie müssten für die Sparer kalkulierbar sein und sich daher an einem der Leitzinsen der Bundesbank orientieren. Die Verjährung setze erst mit dem Ende des jeweiligen Sparvertrags ein. Im November 2021 hatten die Karlsruher Richter dies in weiteren Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Zwickau und die Erzgebirgssparkasse bekräftigt.
Aus formalen Gründen muss die Verbraucherzentrale die bei zahlreichen Sparkassen in Sachsen verbreiteten Zinsänderungsklauseln für jede Sparkasse getrennt angreifen. In seinem vierten Urteil hierzu hat der BGH die Klauseln nun auch bei der Sparkasse Vogtland verworfen.
Danach müssen sich auch hier die Zinsänderungen an einem für die Sparer nachvollziehbaren Referenzzins richten. Für die Sparkasse Vogtland soll daher nun das Oberlandesgericht (OLG) Dresden einen solchen Referenzzinssatz bestimmen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Prämiensparen eine risikolose Sparform ist. Bei den einzelnen Verträgen ist daher der anfängliche prozentuale Abstand zu diesem Referenzzins über die Laufzeit des Sparvertrags beizubehalten. Dies bedeute, "dass günstige Zinskonditionen günstig und ungünstige Zinskonditionen ungünstig bleiben", betonten die Karlsruher Richter.
R.Adler--BTB