-
Drohne, Rot, Elfer-Drama: Arsenal blamiert sich bei Viertligist
-
Wahlergebnisse in Brasilien und Serbien prägen den politischen Wochenauftakt
-
Porsche verbessert Ergebnis trotz deutlich schwächerer Verkäufe
-
Trotz Füllkrug-Doppelpack: BVB besiegt Werder
-
Pistorius führt Politiker-Ranking an, AfD bleibt stärkste Partei
-
Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben
-
Hubig sieht Klärungsbedarf bei Dobrindts Vergesellschaftungsgesetz
-
Regierungskreise: Trump will laxere Klimaauflagen für Öl- und Gassektor bei Methan
-
Podcast „Radio Migrant“ erzählt Arbeitsmigration aus Sicht der Betroffenen
-
Wahlprognosen in Israel: Opposition leicht vorne - aber ohne Mehrheit
-
Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab
-
Berliner SPD-Spitze will Mitgliederentscheid über Koalition mit Linken und Grünen
-
Zverev übersteht Krimi zum Auftakt - der Nummer eins ganz nah
-
Israels Linke sucht vor der Wahl nach Profil und Mehrheiten
-
Putin spricht mit iranischem Präsidenten über Iran-Krieg
-
Hessischer Jubel an der Elbe: Frankfurt stürmt ins Achtelfinale
-
Fünf mögliche Wege zu einer neuen israelischen Regierung
-
In Unterzahl: Baumgartner rettet Leipzig in Essen
-
Linken-Fraktionsspitze vertagt Entscheidung zu umstrittener Abgeordneter Emde
-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
-
Studierendenliste gewinnt Parlamentswahl in Serbien klar
-
Airbus-Kredit: USA stellen Vereinbarung mit EU in Frage
-
Steinmeier wirbt für Zusammenarbeit mit China bei Entwicklung von E-Autos
-
Staatenlenker Finnlands und Norwegens telefonieren mit Putin - Waffenruhe in Oleschky
-
Audi-Auftritt bei Trump löst Debatte über Verantwortung von Konzernchefs aus
-
Rekordbeteiligung bei Parlamentswahl in Israel - Enges Rennen erwartet
-
Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor
-
Mao-Kommentar: China setzt Real-Spiele wegen Mbappé ab
Bundesfinanzhof: Tausch von GmbH-Anteilen unter Wert ist Rechtsmissbrauch
Ein Ringverkauf von Unternehmensanteilen krass unter Wert führt nicht zu steuermindernden Verlusten. Denn es handelt sich klar um einen "Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts", wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Die angeblichen Veräußerungsverluste seien real gar nicht eingetreten. (Az: 2022, IX R 18/21)
Der Kläger ist Gesellschafter einer GmbH in Sachsen mit einem Stammkapital von 260.000 Euro. Es gibt noch einen weiteren Gesellschafter, beide halten jeweils die Hälfte der Anteile.
Als die Geschäfte nicht mehr so gut liefen und Steuerschulden entstanden, verkauften sich die Gesellschafter 2017 gegenseitig ihre Anteile für jeweils nur 12.500 Euro. Gegenüber den Anschaffungskosten errechneten sie so einen Veräußerungsverlust von 292.500 Euro. Diesen wollten sie steuermindernd ansetzen und so ihre Steuerschulden bezahlen.
Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Der Kaufpreis sei "nicht angemessen" gewesen. Der Kläger argumentierte, die Anteile habe er mit einem zu großen Teilen noch nicht getilgten Darlehen gekauft. Wegen der schlecht laufenden Geschäfte sei das Eigenkapital nahezu aufgezehrt. Daher hätten die 12.500 Euro dem Wert der Anteile entsprochen.
Wie schon das Sächsische Finanzgericht zeigte sich nun auch der BFH davon wenig gerührt. Die GmbH sei 2017 wirtschaftlich erfolgreich gewesen und habe ihr Eigenkapital erhöhen können. Der wechselseitige Tausch der Anteile sei "weit unter Wert zustande gekommen".
Auch könne der Anteilsrotation kein "realer wirtschaftlicher Hintergrund" beigemessen werden. Denn auch danach hätten beide Partner weiterhin jeweils die Hälfte der Anteile gehalten. Ein "Verlust" sei daher nicht wirklich eingetreten. Grund für den Anteilstausch sei allein die erhoffte Steuerersparnis gewesen. Derartige Geschäfte seien rechtsmissbräuchlich, urteilte der BFH.
G.Schulte--BTB